Framing – das Einbinden von YouTube-Videos in andere Websites – ist laut Bundesgerichtshof möglicherweise eine Rechtsverletzung. Framing können nicht wie einfache Links gesehen werden und könnten Urheberrechte verletzen, begründete der Vorsitzende Richter. Zugrunde liegender Fall: Ein Video des Herstellers von Wasserfiltern wurde von einem Konkurrenten in seine Webpräsenz eingebunden.
2013-04-18