Das können Sie dann, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind die täglichen Dinge des Lebens ohne fremde Hilfe zu bewältigen.Der Weg., Leistungen aus der Pflegeversicherung genehmigt zu bekommen, führt immer über ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Karnkenkasse. Doch hier lauern auch Fallstricke, denn der MDK ist natürlich gehalten, immer im Sinne der Pflegeversicherung zu Handeln. Allein schon der Name „Versicherung“ dürfte Ihnen klar sagen „so einfach ist das nicht“. All diese Falsstricke kennen Sylvia GRünert und Marlies Jänisch, vom Unternehmen Pflege SG, seit Jahren. Beide wissen was zu tun ist um diese Klippen zu umschiffen. Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 795 84 24.
2013-08-18