Diese wollen wir Ihnen hier einmal näher Erläutren:
Nicht jeder Vertrag ist rechtlich einwandfrei
Dieser Schutz drückt sich gleich in mehreren Bereichen aus. So besteht der Kauf eines Einfamilienhauses direkt vom Bauträger normalerweise aus einem Kaufvertrag für das Grundstück des Hauses und einem Werkvertrag über den Bau des Hauses auf eben diesem Grundstück. Beide Verträge werden typischerweise schon vor Baubeginn abgeschlossen. Die Maklar- und Bauträgerverordnung regelt nun, wie genau ein solcher Vertrag auszusehen hat. Daher trägt sie auch den ausführlichen Namen „Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer“.
Wer wann was zahlen muss
Nichts geht ohne Notar
Zahlungen nur dem Baufortschritt angepasst
Zunächst können 30% der gesamten Vertragssumme für die Übertragung von Eigentum an einem Grundstück anfallen. 40% der verbleibenden Vertragssumme können beispielsweise nach der Fertigstellung des Rohbaus und der Zimmererarbeiten angesetzt werden. Weitere 8% der Vertragssumme können nach der Fertigstellung des Daches anfallen, 10% für den Einbau der Fenster, 12% wenn das Haus bezugsfertig übergeben wird. Die Makler. und Bauträgerverordnung regelt die Prozentsätze bis ins Detail. Die letzten 5% dürfen bei der Fertigstellung des neuen Eigenheims abgerechnet werden.
Warum eine Bürgschaft sinnvoll ist
MABV für Käufer eines Altbaus
Aufteilung in bis zu 7 Raten
2. Bei der Bürgschaftslösung müssen die Voraussetzungen nicht zwingend vorliegen. Der Bauträger stellt hier vereinbarungsgemößg eine Bürgschaft, die „alle Ansprüche des Erwerbers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte“ sichert. Die Bürgschaft muss bestehen bleiben, bis alle Voraussetzungen aus 1. erfüllt sind.
In jedem Fall sind die Zahlungen des Kunden durch Bürgschaft oder Erfüllung der Voraussetzungen (oder beides) abgesichert. Die Raten können beispielsweise folgendermaßen aufgeteilt werden:
30% nach Bestätigung des Notars zu Fälligkeitsvoraussetzungen
28% nach Rohbaufertigstellung
5,6% Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
2,1% nach Rohinstallation der Heizungsanlagen
2,1% nach Rohinstallation der Sanitäranlagen
2,1% nach Rohinstallation der Elektroanlagen
7,0% nach Fenstereinbau
4,2% für Innenputz
2,1% für den Estrich
2,8% nach Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
2,1% fertige Fassadenarbeiten
3,5% zur vollständigen Fertigstellung
Vorzeitige Komplettzahlung
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