Die Justizminister der Länder wollen schärfer gegen Schrottimmobilien-Betrüger vorgehen.

Künftig sollen Notare verpflichtet werden, Immobilienkäufern mindestens 14 Tage vor der Beurkundung des Kaufvertrags ein Merkblatt zuzusenden, das sie über die wirtschaftliche Tragweite des Kaufs informiert. Zudem müssen die Käufer den Kaufvertrag bereits 14 Tage vor der Unterschrift erhalten. Diese zweite Regel gibt es zwar schon, doch hätten Betrüger sie immer wieder unterlaufen, sagte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Donnerstag nach der Justizministerkonferenz in Wiesbaden. Bis zum Herbst soll ein Gesetzentwurf vorliegen. das ist eine gute Idee, aber ob der Notar der geeignete Regulierer und Aufpasser ist, darf man doch bewzeifeln.Hier gibt es andere Möglichkeiten. Jeder professionelle Immobilienverkäufer sollte verpflichtet werden vom TÜV SÜD ein Gutachten zur Immobilie beizubringen. Bei Sanierungsobjekten sollte die Bau Begleitung der Sanierung verpflichtend werden.