Girokonto für alle ein Erfolg

99 Prozent aller Deutschen haben ein Girokonto. Das zeigt eine Studie der EU-Kommission, auf die auch die Bundesregierung im aktuellen Bericht zum „Girokonto für jedermann“ Bezug nimmt. An diesem Mittwoch wird dieser Bericht neben Anträgen der Oppositionsfraktionen, die einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto fordern, im Finanz- und Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.

Die Studie zeigt: Selbst in EU-Staaten mit einer gesetzlichen Regelung wie zum Beispiel in Frankreich wird der deutsche Anteil von 99 Prozent Girokonteninhabern nicht übertroffen. Damit ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, jedem Bundesbürger ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten, ein Erfolg.

Im Bericht kommt die Bundesregierung u. a. zu dem Ergebnis, dass angesichts der Ankündigung der EU-Kommission, in Kürze für diesen Bereich einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, aktuell kein nationaler gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Insoweit teilt Die Deutsche Kreditwirtschaft ausdrücklich diese Bewertung.

In Deutschland stellt seit 1995 die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ sicher, dass einem Verbraucher im Bedarfsfall ein Konto zu Verfügung gestellt wird. Damit hat jeder mindestens die Möglichkeit Gutschriften entgegenzunehmen, Barein- und -auszahlungen vorzunehmen sowie am Überweisungsverkehr teilzunehmen. Und das mit Erfolg: Ende Dezember 2010 führten deutsche Banken und Sparkassen 2,5 Millionen „Girokonten für jedermann“. Seit der letzten Erhebung 2007 kamen also noch einmal 400.000 neue Konten hinzu.

Bei der Betrachtung der Zahlen zu den kontolosen Personen ist zwischen den Personen zu unterscheiden, die unfreiwillig kontolos sind und denjenigen, die aus eigenem Entschluss kein Girokonto besitzen. Viele Personen, die kein Girokonto besitzen, verzichten freiwillig darauf, z.B. um Pfändungen zu vermeiden. Aussagekräftig ist daher allein die Zahl unfreiwillig Kontoloser. Diese wichtige Unterscheidung wird jedoch in vielen Studien nicht vorgenommen.

Die Studien im Auftrag der EU-Kommission zeigen auch, dass Verbraucher in Ländern mit einer gesetzlichen Regelung deutlich häufiger angeben, Schwierigkeiten beim Kontozugang zu haben als in Deutschland. Treten dennoch Meinungsverschiedenheiten bei der Einrichtung oder im Falle der Kündigung eines „Girokonto für jedermann“ auf, stehen den Verbrauchern die außergerichtlichen Ombudsmannverfahren der deutschen Banken und Sparkassen zur Verfügung, auf die Verbraucher nicht nur von der Kreditwirtschaft, sondern z.B. auch von der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich hingewiesen werden.

Quelle:

Ansprechpartner:
Melanie Schmergal
für Die Deutsche Kreditwirtschaft
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Dr. Kerstin Altendorf/Thomas Schlüter
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