Sind auch Anleger United Investors, SHB und DCM betroffen? – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin
Berlin, 19.02.2013 – Die bundesweite Großrazzia löste einen Ruck in der Kapitalanlagewelt aus. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt hat in einer bundesweit koordinierten Aktion eine Großrazzia gegen die Frankfurter S & K Immobiliengruppe sowie einer namentlich nicht genannten, als Partner agierenden Hamburger Firmengruppe durchgeführt. Der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ist zu entnehmen, dass über 1.000 Ermittlungsbeamte eingesetzt wurden und gegen ca. 50 Verdächtige ermittelt wurde. Gegen sechs Haupttäter sollen Haftbefehle vollstreckt worden sein. Vorgeworfen wird den Verdächtigen der banden- und gewerbsmäßige Betrug mit Kapitalanlagen, die Untreue und andere Straftatbestände. Betroffene Anleger bangen nun um ihre Einlagen.
Was die Verdächtigen genau getan haben sollen, bleibt zunächst im Unklaren.
In den letzten Wochen hatten sich Medienberichte gehäuft, die auf den extrem aufwendigen und luxuriösen Lebensstil der Verantwortlichen der Frankfurter S & K Gruppe hinwiesen, so war im Umfeld der S&K-Gruppe bekannt, dass Zitat: „…für alles gesorgt wurde, was man mit Geld kaufen kann.“
Weiterhin wurde berichtet, dass die Geschäftspraktiken der S & K-Gruppe in der Immobilienbranche teilweise auf Unverständnis stießen. So soll zu Überbewertungen von Immobilien gekommen sein, die dann in die von der S & K-Gruppe aufgelegten Immobilienfonds hinein verkauft wurden. Den geschäftlichen Erfolg der S & K-Gruppe hielt diese Berichterstattung allerdings nicht auf: Nachdem sich die S & K-Gruppe noch im Jahre 2012 die Hauptgesellschafterin des DCM-Konzerns einverleiben konnte, wurde Anfang 2013 publik, dass mit dem Einstieg bei der SHB-Gruppe ein weiteres Branchenschwergewicht den Besitzer gewechselt hatte. „Angesichts noch vorhandener Liquiditätsreserven bei einigen SHB-Fonds fürchten Beobachter, dass die S & K-Gruppe hier anderweitig nicht verwertbare Immobilien zu überhöhten Preisen an die Fondgesellschaften verkaufen könnte. Stutzig macht hier insbesondere der Umstand, dass der Anlegerbeirat des SHB Altersvorsorgefonds nunmehr ausgetauscht werden soll und die Beiräte durch Personen ersetzt werden sollen, die wohl der S & K-Gruppe nahestehen“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der mit Sorge für seine Mandanten die Vorgänge beobachtet.
Welche Anleger sind betroffen und wie sieht die Hilfe zur Rettung der Gelder aus?
Rechtsanwalt Christian H. Röhlke, vertritt die Auffassung, dass alle betroffenen Anleger und ihre Familien der S & K-Gruppe, der DCM-Gruppe und SHB-Gruppe, umgehend einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen sollten, um die richtigen Informationen zur Vorgehensweise abzuklären. „Insbesondere die bei vielen geschlossenen Immobilienfonds der genannten drei Gruppen noch bestehenden Ratenzahlungsverpflichtungen sollten kritisch hinterfragt werden und mögliche Ausstiegsoptionen vor dem Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durchleuchtet werden“, meint Röhlke, der bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der SHB-Fonds und auch der DCM-Gruppe vertritt. Rechtsanwalt Röhlke: „Zu beachten sei auch, dass die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Initiatoren und sonstige Fondsverantwortliche vor Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfond ein aufklärungspflichtiger Umstand ist. Werden solche Ermittlungen, insbesondere mit dem Tatverdacht des Kapitalanlagenbetruges und der Untreue während der Laufzeit eines derartigen Fonds publik, könnte dies eine Möglichkeit für die Anleger darstellen ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zu begründen.“
„Es besteht die konkrete Gefahr, dass die Kapitalanlagen der Fondanleger bereits seit mehreren Jahren nicht werthaltig waren und insbesondere die Ratensparer nunmehr dem schlechten Geld noch gutes hinterwerfen, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden“, meint Rechtsanwalt Christian- H. Röhlke. Betroffene sollten sich über die aktuelle Situation informieren, bevor es zu spät ist und die betroffenen Anleger und ihre Familien dem Geschehen nur noch traurig hinterher schauen können.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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