Gutes Urteil

Die Regelungen zur Speicherung von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes und deren Herausgabe an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig.Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzen demnach zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.