Gutes Urteil

Kommunale Zweckverbände dürfen Vereine nicht finanziell unterstützen. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. Es folgte damit einem Urteil des Landgerichts Dresden. Geklagt hatte der Wasserzweckverband Riesa/Großenhain. Die Landesdirektion hatte ihn aufgefordert, sein Sponsoring für mehrere Sportvereine zu unterlassen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, das Zweckverbände auf die Aufgaben beschränkt seien, für die sie gegründet wurden. Imagepflege und Kundenwerbung seien dafür ohne Bedeutung.Steuergelder gerettet-Prima!