Harmsen Utescher:Was für ein Demokratieverständnis hat man?

Zu unserer Demokratie gehört auch die Pressefreiheit. Die Pressefreiheit gilt übrigens als ein hohes Gut unserer Demokratie. Das sollten renommierte Anwälte wie Herr Kaase, von der Kanzlei Harmsen Utescher, eigentlich wissen. Nun wollte man uns per Gericht verbieten lassen über das Thema „NPL“ oder überhaupt über Finanzprodukte zu berichten. Ein eigentlich unglaublicher Antrag einer so renommierten Kanzlei. Egal ob ein Mandant 600 Euro/h die Stunde bezahlt oder 300 Euro/h, die Demokratie lässt sich mit Geld nicht kaufen und aushebeln. Es ist allerdinsg wirklich verblüffend, das ein hochangesehener Anwalt wie Rechtsanwalt Kaase, solch einen Antrag überhaupt stellt.Das ein Gericht diesem Antrag nicht folgen würde (kann) war, uns eigentlich von Beginn an klar.Wir haben den Vorgang insgesamt einmal an den Deutschen JournalistenVerband udn die Rechtsanwaltskammer Hamburg weitergegeben um einmal von diesen, den Antrag der Kanzlei Harmsen Utescher bewerten zu lassen.

Sehr geehrter Herr Kaase, wir diskutieren gerne mit Ihnen auf einer fachlichen und seriösen Ebene, dazu müssten Sie aber dann ein Gesprächsangebot annehmen und nicht Ihren Klagegegner als „Stalker“ bezeichnen lassen. Es mag vor Gericht viele Möglichkeiten der Auseinandersetzung geben, man sollte die aber immer an der Sache orientieren mit fundierten Argumenten, nicht mit solchen beleidigenden Floskeln.Da sollten Sie dann eingreifen, andernfalls könnte man sonst auf den Gedanken kommen, das Sie inhaltlich der Aussage zustimmen. Das wiederum könnte dann juristische Folgen haben.