Landgericht Hildesheim weist Klage ab – Betroffene Anleger brauchen keine Angst vor dritter Mahnwelle zu haben.
Wer sich als atypisch stiller Gesellschafter an der ALAG Auto – Mobil GmbH & Co. KG beteiligt hat und bisher von einer Klage verschont blieb, kann noch nicht aufatmen. In den letzten Tagen erreichten die Kanzlei Dr. Schulte und Partner zahlreiche Hilferufe aus dem gesamten Bundesgebiet betroffener Anleger, die nun auch einen Mahnbescheid zugestellt bekamen. Ein Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsklage. Rechtsanwältin Buchmann (LL.M.) die zuständige Dezernatsleiterin und Dr. Tintemann – Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner – empfehlen den betroffenen Anlegern und ihren Familien, sich umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht zu wenden, um gemeinsam abwägen zu können, welche weitere Vorgehensweise für den einzelnen Mandaten ratsam ist, denn jeder Fall ist anders und sollte nicht nur unter rechtlichen, sondern auch wirtschaftlich und sozialen Gesichtspunkten bewertet werden.
Liquidation ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG zum 16.12.2009
Nach der Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft fing die ALAG, vertreten durch ihren Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Mahlmann, an, Ausschüttungen von einzelnen Anlegern zurückzuverlangen – im Jahre 2010 wurde zahlreiche Vergleiche geschlossen, dies kann unter Umständen auch ratsam sein. Vor allem aber Sprintanleger, also solche die einen monatlichen Betrag investieren, stellten nach Mitteilung der Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft die Ratenzahlung ein, da der Gesellschaftszweck unmöglich geworden war. Einige kündigten ihre Anlage außerordentlich oder widerriefen diese, da Bedenken an der formellen und materiellen Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bestanden. Nunmehr werden Anleger durch die Gesellschaft zunächst mit Mahnbescheiden aufgefordert, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Bei Weigerung der Anleger, dieser Forderung nachzukommen, kommt meist die Klage.
Landgericht Hildesheim weist Klage ab
Dass es sich immer wieder lohnt, sich gegen solche Klagen zu verteidigen, zeigen nicht nur die zahlreichen Erfolge der Kanzlei Dr. Schulte und Partner – zuletzt in drei Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München – sondern auch zahlreiche erstinstanzliche Gerichte haben bereits die Klage der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG abgewiesen. So z.B. zuletzt auch das Landgericht Hildesheim mit Urteil vom 17.12.2013.
Hintergrund war auch hier wieder eine Klage auf Rückzahlung von Ausschüttungen und rückständigen und zukünftigen Sprintraten. Nach Ansicht von Expertin Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, die bereits zahlreiche Verfahren gegen die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG geführt hat – besteht aufgrund der Liquidation zum 16.12.2009 schon kein Anspruch mehr auf Weiterzahlung von Sprintraten. Was Ausschüttungen anbelangt, so müsste die Gesellschaft ebenfalls zunächst eine ordnungsgemäße Liquidationseröffnungsbilanz vorlegen – dies hat sie bisher in keiner einzigen Klage getan. Auch die Anleger, welche eine Ausschüttungen in Form der Wideranlage überhaupt nicht ausgezahlt erhalten haben (Modell Classic Plus), haben sehr gute Chancen, sich zu verteidigen – da das bloße Verbuchen von Ausschüttungen und jetzige „Rückfordern“ rechtsmissbräuchlich sein dürfte.
So bestätigte es auch das Landgericht Hildesheim wörtlich:
„Ein Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen aus der Beteiligung „Classic“ besteht deshalb nicht, weil diese Beiträge im Rahmen der Beteiligung „Plus“ sofort wieder bei der Klägerin angelegt wurden.
…
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung von ausstehenden und künftigen Raten aus der Sprintbeteiligung. Dem Anspruch steht der Beschluss er Gesellschafter der stillen Gesellschaft über die Liquidation zum 15.12.2009 entgegen.“
Verständlicherweise sind ALAG-Anleger erst einmal sehr verunsichert, wenn eine Klage vorliegt, doch ist der Schreck überwunden sollten betroffene Anleger sich informieren und Hilfe suchen. Auf keinen Fall sollten sie den Kopf in den Sand stecken, sondern fachlichen und kompetenten Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – beispielsweise durch eine Erstberatung – einholen, Ansprechpartner bei Dr. Schulte und Partner ist Rechtsanwältin Buchmann unter kontakt@dr-schulte.de. Aus Erfahrung in ähnlichen Fällen wissen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner, dass hier das Kämpfen lohnt.
V.i.S.d.P.:
Jacqueline Buchmann
Rechtsanwältin (LLM)
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