Daniel Blazek: Mehr als die von außen betrachteten Ermittlungsmaßnahmen kann ich bislang auch nicht wiedergeben. Was dem intern bei S&K vorausging, wird sich bestimmt noch aufklären.
Thomas Bremer: Sind solche großen Aktionen denn an der Tagesordnung?
Daniel Blazek: Sicher nicht. Ich beobachte zwar schon seit einiger Zeit, dass vor dem Hintergrund von Betrugs-, Kapitalanlagebetrugs- und Untreuevorwürfen bei Kapitalanlagen die Ermittlungsbehörden bundesweit zu mehr Aktionen neigen, als dies noch vor zehn Jahren der Fall war. Aber diese Sache ist schon größer angelegt. Von einer halbwegs vergleichbaren Maßnahme habe ich zuletzt im Bereich von BHKW-Anlagen gehört (GFE-Group, Oktober 2010, Nürnberg).
Thomas Bremer: Was droht denn jetzt den Vermittlern von S&K-Beteiligungen?
Daniel Blazek: Die übliche Haftung, nur um einiges potenziert. Denn sobald die Verwirklichung von Straftatbeständen im Raum steht, sind Anleger natürlich besonders emotional, schließlich befürchten Sie, um ihre Geld betrogen worden zu sein. Am Ende müssen allerdings die Vertriebe besonders für die S&K-Affäre herhalten.
Thomas Bremer: Wieso das?
Daniel Blazek: Diese relativ große Aktion wird Wellen schlagen, auch bis zu den Anlegern. Verbraucheranwälte wissen das zu nutzen und leiten die Bedürfnisse der Anleger auf sich. Studieren Sie mal in den nächsten Wochen die Internetauftritte bestimmter Kanzleien. Zudem billigt der BGH unter bestimmten Voraussetzungen dem einzelnen Anleger die Herausgabe der Namen und Anschriften der Mitanleger zu, was sich Kanzleien natürlich zu Nutze machen können.
Thomas Bremer: Und dann?
Daniel Blazek: Allgemein gesprochen – spätestens wenn Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen und Vermögenswerte gesucht und arrestiert werden, wird der Verbraucherschutzanwalt die Frage nach der Falschberatung stellen. Er wird behaupten, dass dort unter Umständen für den Anleger schneller etwas zu holen sei, erst recht, wenn der Vertrieb vielleicht sogar über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Thomas Bremer: Was müssen die Vertriebe denn für Vorwürfe fürchten?
Daniel Blazek: In den meisten Fällen handelt es sich um standardisierte Vorhaltungen aus den Bereichen der Risikoaufklärung, Nachhaftung, Kick-back, Plausibilität. Das ist für sich nichts Besonderes. Intensiviert wird das in emotionaler Hinsicht bei S&K allerdings durch den nunmehr geschaffenen strafrechtlichen Kontext bzw. die Befürchtungen der Anleger. Für solche, angeblichen Fehlentscheidungen und Handlungen auf Managementebene wie Betrug und Untreue können Vertriebe aber in der Regel nichts. Das findet zumeist nach der Beratung oder Vermittlung statt und entzieht sich der Kenntnis der Vertriebe. Gleichwohl werden sich angesichts der heutigen Aktion einfach sehr viele Anleger Sorgen machen, was sich auf die Haftungsansprüche gegen die Vertriebe auswirkt.
Thomas Bremer: Die Vertriebe müssen sich also auf Scherereien einstellen?
Daniel Blazek: Ganz sicher. Nur wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. So schlecht waren die Prospekte bei S&K nicht. Außerdem liegt mir eine TÜV-Bescheinigung vor hinsichtlich des Immobilienbestands. Da muss man sich schon fragen, wem der Vermittler noch glauben darf bzw. was ihm wirklich anzulasten ist.
Thomas Bremer: Was raten Sie den Vertrieben?
Daniel Blazek: In solchen Situationen bieten sich Transparenz und Zusammenarbeit mit den Kunden an sowie eine Überprüfung der Beratungsdokumentation. In einem Gerichtsprozess kommt es immer auf konkrete Einzelumstände an. Mit guten Protokollen und Bestätigungen kann man den Vorwürfen ohne Weiteres entgegen treten.
Herzlichen Dank Herr Blazek
RA Blazek ist Rechtsanwalt in der Kanzlei BEMT in Bielefeld