Nach einer kurzen Ehedauer haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Denn in der Regel wird dann angenommen, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat.
2012-03-06
Nach einer kurzen Ehedauer haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Denn in der Regel wird dann angenommen, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat.
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