Ein Telekommunikationsvertrag führt zum Schufa-Eintrag und der Betroffene Verbraucher bat um Hilfe bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner
Erneut konnte einem Betroffenen geholfen werden, einen Negativ-Eintrag bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Die eintragende Stelle war vorliegend die Firma Königs Inkasso GmbH, die die Forderung für die Vodafone D2 GmbH eingetragen hatte.
Arcor AG & Co. KG verschmilzt zu Vodafone D2 GmbH – auch bei alten Negativeinträgen lohnt sich der Aufwand für eine Löschung!
Hintergrund der Angelegenheit war ein Telekommunikationsvertrag, den der Betroffene vormals mit der Arcor AG & Co. KG geschlossen hatte, die nunmehr in die Vodafone D2 GmbH verschmolzen wurde. Den Vertrag hatte der Betroffene selbstständig zum 30.06.2009 außerordentlich gekündigt. Dennoch machte die Gesellschaft zunächst selbst, dann über die Königs Inkasso GmbH und auch über das Rechtsanwaltsbüro Zdrzalek die Forderung geltend.
Da jedoch die Voraussetzungen des § 28 BDSG in seiner Fassung vor dem 01.04.2010 nicht erfüllt waren, konnte die Königs Inkasso GmbH und auch die Vodafone D2 GmbH den Eintrag nicht rechtfertigen. Dieser wurde daher kurzfristig gelöscht.
Voraussetzungen für einen gerechtfertigten Eintrag lagen nicht vor
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann erklärt: „In dem vorliegenden Altfall haben wir die Gegenseite mit Schreiben vom 17.04.2013 zum Widerruf des Eintrags aufgefordert und darauf hingewiesen, dass die Eintragungsvoraussetzungen keinesfalls vorliegen. Dies wurde auch sehr schnell eingesehen. Der Eintrag wurde bereits am 24.04.2013 widerrufen. Nun besteht nur noch Streit darüber, ob auch die hier entstandenen Anwaltskosten durch die eintragende Stelle zu übernehmen sind. Oftmals hilft hier auch die Rechtsschutzversicherung weiter, wenn diese Frage nicht erfolgreich geklärt werden kann.“
Wie kommt es zu fehlerhaften Einmeldungen?
Bei gekündigten Vertragsverhältnissen, insbesondere im Bereich der Telekommunikation kommt es häufig zu fehlerhaften Einmeldungen, insbesondere dann, wenn von einem Weiterlaufen des Vertrages ausgegangen wird z. B. weil die Telekommunikationsanbieterin die Kündigung zunächst nicht akzeptiert oder diese im System nicht vermerkt. Dies zeigt, dass Lancierungen bei der Schufa oft automatisch vorgenommen werden und in der Regel bei den Betroffenen und ihren Familien zu wirtschaftlichen Problemen führen können. Weitere Hilfe ist nötig, um den Eintrag als ungerechtfertigt nachweisen zu können, damit auch dann eine Löschung erfolgreich vorgenommen wird.
Erfahrungswerte der Rechtsanwälte von Dr. Schulte und Partner zeigen, dass die Unternehmen nicht immer besonders sorgfältig die Rechtfertigung eines Eintrages prüfen, wodurch Abwicklungsfehler nicht auffallen. Aufgrund dieser geringen Prüfungsdichte ist es jedoch möglich, die vorgenommenen ungerechtfertigten Einträge zur Löschung zu bringen, auch wenn diese schon länger zurück liegen. Hier ist oftmals schnelles Handeln notwendig, um weitere Schäden durch negative Schufa-Einträge zu verhindern.
D r. T i n t e m a n n
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
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