Kunden können Gaspreiserhöhungen widersprechen

Innerhalb von drei Jahren müssen Kunden gegen Gaspreiserhöhungen widersprechen, die durch unwirksame Anpassungsklauseln verändert wurden.

Gasversorger verwenden teilweise eine Klausel, mit deren Hilfe sie eine Anhebung der Preise durchführen können. Der Bundesgerichtshof sorgte mit seinem Urteil für eine Klarstellung der Problematik. Entscheidend für den Anspruch auf Rückerstattung ist somit, ob und wann Mieter eine Preiserhöhungen reklamiert. Geschieht die Beanstandung nicht innerhalb von drei jahren muss der Verbraucher den erhöhten Preis zahlen.