(Bremen, 13. Oktober 2012) Nach der Änderung des steuerlichen Grundlagenbescheids durch die Finanzverwaltung drohen den Investoren des Medienfonds Hannover Leasing Nr. 143 „Montranus I“ erhebliche Steuernachzahlungen. Deutliche Vermögenseinbußen scheinen programmiert. Diese können jetzt nur noch vermieden werden durch die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung.
„Seit dem Jahr 2012 müssen Investoren bei fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektgestaltung die taggenaue, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von zehn Jahren beachten“, erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Und fügt hinzu: „Das klingt zunächst harmlos, weil zehn Jahre ein recht lange Zeit sind. Doch bei näherer Betrachtung hat diese rechtliche Vorgabe für viele Anleger erhebliche negative finanzielle Folgen. Dies dokumentiert aktuell eindrucksvoll das Desaster bei der Medienfondsbeteiligung Hannover Leasing Nr. 143 „Montranus I“.
Hintergrund: Seit Längerem gibt es eine fast verbissene Auseinandersetzung zwischen der Fondsgesellschaft und der Finanzverwaltung im Hinblick auf die steuerliche Gestaltung dieser Medienfondsbeteiligung. „Mittlerweile hat die Finanzverwaltung die steuerlichen Grundlagenbescheide geändert. Mit der Folge, dass den Fondsinvestoren die früheren Verlustzuweisungen aberkannt wurden und das Finanzamt nun rückwirkend seit dem Jahr 2003 teils erhebliche Steuernachzahlungen verlangt“, erklärt Fachanwalt Gieschen. Vom angeblich lukrativen Investment sei nur noch ein Scherbenhaufen übrig geblieben, der die Anleger viel Geld kosten werde – bis hin zum Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes.
Vermögenseinbußen lassen sich bei der Fondsbeteiligung Hannover Leasing „Montranus I“ nur durch die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung begrenzen oder verhindern. Doch „Investoren, die bislang noch nichts unternommen haben, sollten unbedingt die von Tag zu Tag kürzer werdende Verjährungsfrist beachten“, warnt KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen.
Grund: Investoren konnten den Medienfonds Hannover Leasing „Montranus I“ im Jahr 2003 zeichnen. Aufgrund der jetzt geltenden taggenauen, kenntnisunabhängigen zehnjährigen Verjährungsfrist müssen Investoren, die ihre Beteiligung im Verlauf des Jahres 2003 eingegangen sind, schnellst möglich handeln. Empfehlung von KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen: „Einen Fachanwalt einschalten und die Erfolgsaussichten von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen. Zudem sollten rechtliche Schritte zur Verjährungshemmung unternommen werden.“
Wer allerdings in den kommenden nicht aktiv wird, obwohl er im Jahr 2003 seine Beteiligung am Medienfonds „Montranus I“ gezeichnet hat, hat keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Selbst wenn diese berechtigt sind, weil fehlerhafte Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung zweifelsfrei vorliegen.
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