KWAG-Rechtsanwälte: Medienfonds MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG – Commerzbank zweimal zu Schadenersatz verurteilt

(Bremen, 11. Oktober 2012) In gleich zwei Verfahren hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main die Commerzbank zu Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. In beiden Fällen ging es um die Vermittlung einer Beteiligung an dem Medienfonds „MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG“. Erstritten wurden die Entscheidungen von der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Die Urteile des LG Frankfurt tragen die Aktenzeichen 25 O 617/11 (vom 19. September 2012) und 21 O 474/11 (vom 21. September 2012).

„In beiden Fällen konnte der Commerzbank eine falsche Beratung im Hinblick auf den angeblich sicheren Kapitalerhalt nachgewiesen werden“, erläutert Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. In einem Fall habe dem Gericht bereits ein offensichtlich falsches Anschreiben an den Kunden genügt. „In diesem wurde wahrheitswidrig dargestellt, dass der Anleger eine hundertprozentige Rückzahlungsgarantie der Commerzbank erhalte“, erklärt Fachanwalt Gieschen. Solche und ähnliche Schreiben sind nach KWAG-Erkenntnissen aus zahlreichen Parallelverfahren sehr oft beim Vertrieb der insgesamt zwei Academy-Fonds verwendet worden.

Beim Medienfonds „MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG“ hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bereits mit Urteil vom 12. Juli 2012 (Az.: 10 U 106/11) einen gravierenden Prospektfehler moniert. „Nach unserer Meinung gibt es davon gleich mehrere“, ist sich Jens-Peter Gieschen sicher. So sei bei der Anlageberatung nicht darauf hingewiesen worden, dass gegen Franchise Pictures, den Hauptvertragspartner des Fonds für die Filmproduktion, zum Emissionszeitpunkt von „Academy II“ eine Klage über rund 75 Millionen US-Dollar anhängig war. Diese Klage wurde bereits im Jahr 2002 zugelassen.

„Der Produktionspartner Franchise Pictures unterlag im Jahr 2004 vor Gericht und musste daraufhin Insolvenz anmelden“, sagt Gieschen. Das OLG Frankfurt bestätigte in der oben genannten Entscheidung, dass Investoren über diese Klage und die seit dem Jahr 2001 laufenden FBI-Ermittlungen wegen Budgetbetrügereien durch Franchise Pictures hätten aufgeklärt werden müssen.

Vorsicht: Anlegern, die ihre berechtigten Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durchsetzen möchten, droht die Verjährungsfalle. Hintergrund: Die so genannte absolute Verjährung ist befristet auf zehn Jahre. Und zwar taggenau ab Zeichnung der Beteiligung und unabhängig von der Kenntnis des Anlegers. „Nach Ablauf dieser Frist kann niemand mehr seine Ansprüche geltend machen. Selbst wenn diese nachweislich berechtigt sind“, warnt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen.

Wer zum Beispiel seine Beteiligung am Medienfonds „MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG“ am 15. November 2002 gezeichnet hat, dessen Ansprüche verjähren definitiv zum 15. November 2012. „Daher sollten Investoren, die ihre Medienfonds-Beteiligung in den letzten Monaten des Jahres 2002 eingegangen sind, möglichst schnell einen Fachanwalt kontaktieren“, rät eindringlich KWAG-Partner Gieschen.

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