Landgericht untersagt ehemaligem ddp direct-Audioleiter die Hörfunk-PR-Beratung
(ddp direct) Das Landgericht Leipzig hat gestern dem ehemaligen Leiter Hörfunk-PR der ddp direct GmbH, Jens Breuer, zunächst die Geschäftsführung des von ihm gegründeten Hörfunkdienstleisters untersagt. Breuer darf dort auch nicht beratend tätig sein.
Hörfunk-Beratung droht hohes Ordnungsgeld
Das Landgericht setzte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 EUR beziehungsweise eine Ordnungshaft von sechs Monaten fest. Ausdrücklich legte das Landgericht fest, das auch die zweite Geschäftsführerin der Neugründung, Christine Heuer, für eine Zuwiderhandlung haften muss. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter von ddp direct hatten sich mit einer Hörfunk-Beratung selbstständig gemacht, im Falle von Jens Breuer noch während seiner Zeit als Führungskraft bei ddp direct.
(Landgericht Leipzig, 19.2.2013, Aktenzeichnen 01 HK O 3 18 /13)
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