Die neue Trinkwasserverordnung trifft jeden auch jeden Betreiber von Immobilen
(NL/2885182651) Vor kurzem noch kaum vorstellbar, jetzt Realität. Wochenlanges Nutzungsverbot der Duschen in hunderten Pensionistenwohnungen. Die Wohnungen des Münchener Olympiadorfes mit Legionellen belastet.- Nutzungseinschränkungen. Duschen in Sozialräumen von Firmen wegen Sanierung gesperrt. Die Pressemeldungen werden immer häufiger und die Helfer immer mehr. Kaum noch ein Tag ohne neue Hiobsbotschaften. Dabei ist diese Gefahr mit heutigen Techniken so einfach beherrschbar und dies für wenige Cent pro Tag.
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Es betrifft ja nicht nur Wohnungen für die Allgemeinheit, es betrifft genauso Altenheime, Pflegeheime, Sozialräume in Firmen und Fabriken. Bislang war die schlimmste Vorstellung eines Vermieters oder Betreibers von Duschen in den genannten Bereichen ein Duschverbot durch das Gesundheitsamt und der damit einhergehenden Mietkürzungen seiner Mieter. Das Gesundheitsamt hat möglicherweise in Untersuchungen des Brausewassers die gefährlichen Wasserkeime in einer zu hohen Anzahl nachgewiesen. Eine Wohnung ist, ob für private oder gewerbliche Nutzung wie in Altersheimen ohne Duschen, nicht nutzbar, also folgt der Ausfall eines großen Teils der Einnahmen. Die Sicherheit, in welcher sich viele wiegen, ist trügerisch. Jeder weiß, dass das Anlegen eines Gurtes im Auto Pflicht ist, auch dann, wenn er nur 100 Meter zum Bäcker fährt. Die Anzahl der Legionellentoten ist vergleichbar mit der Anzahl der Verkehrstoten im Straßenverkehr. Das Referenzinstitut für Legionellen in Dresden spricht von 3500 bis 7000 Toten pro Jahr alleine in Deutschland.
Sicherlich sind es die vermeintlich sehr hohen Kosten einer Sanierung – ohne Garantie auf Erfolg – welche viele Vermieter von baulichen Maßnahmen abhalten. Die Not des Betreibers wird häufig von Firmen ausgenutzt. Es werden dann häufig völlig überzogene und dauerhaft nutzlose Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.
Warum immer wieder empfohlen wird, das Wasser aufzuheizen, bleibt dem Schreiber dieser Zeilen unbekannt. Selbst Fachleute glauben wohl, Bakterien verschwinden durch Erhitzen bzw. lösen sich in der Luft auf. Das tut das Stück Fleisch im Kochtopf nicht und auch die Bakterie tut der Menschheit nicht diesen Gefallen. Sie wird zum Nahrungsmittel für andere Bakterien, wie das Fleisch im Kochtopf für den Menschen. Hinzu kommt, dass wir Nutzer weder mit heißen noch mit kaltem Wasser duschen. Wir brausen mit zirka 38 Grad. Diese Temperatur wird in der Armatur aus kaltem und warmem Wasser gemischt. In jeder Armatur befinden sich jedoch Hohlräume und in diesen Hohlräumen wird das Wasser auch durch heftigstes Aufheizen nie wärmer als die ideale Vermehrungstemperatur für Legionellen. Es nutzt wenig, wenn die Hauptwasserleitungen sauber sind, sich die Bakterien jedoch lustig – direkt am Ort des Geschehens, nämlich der Wasserentnahme – bei idealen Bedingungen ungestört vermehren können.
Krankenhäuser kennen sie schon lange: die endständigen Brausefilter, auch Wechselfilter genannt. Das sind Handbrausen mit eingebauten Membranen, welche die Bakterien und insbesondere Legionellen mit höchst möglicher Sicherheit aus dem Wasser herausfiltern. Gleichgültig was davor geschieht, den Gast berührt das nicht. Solche Filter kosten für jede Dusche noch nicht einmal 70 Cent am Tag. Das schöne daran: der Gast bemerkt die Filter nicht, wenn diese genau so verchromt sind wie jede andere Handbrause.
Legionellen sind Bakterien welche über Aerosole in die Lunge aufgenommen werden. Auf der Lungenoberfläche bildet sich, bei idealen Bedingungen für die Population, rasend schnell ein Bakterienfilm der sich in starkem Husten, Kopfschmerzen und hohem Fieber äußert. Ärzte haben häufig Probleme dies richtig zu erkennen und behandeln anfänglich auf Lungenentzündung die falsche Behandlungsmethode
Das Referenz-Institut für Legionellen in Dresden erfasst und zählt die Anzahl der Legionellen-Erkrankungen in Deutschland. In Verbindung mit Hochrechnungen und Dunkelziffern geht man derzeit von 3.500 tödlich endenden Legionellenerkrankungen und von gut 30.000 schweren Erkrankungen, nur in Deutschland, aus.
Im Gegensatz zu einer Erkältung, einem Husten oder einer anderen Mensch-zu-Mensch-Infektion, ist bei Legionellen ein Verantwortlicher auszumachen. Dies nutzen Juristen und Versicherungen aus, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Gesundheitsamt, alle in seiner Region befindlichen Betriebs- und Wohnraumvermieter aufzufordern, das Trinkwasser auf Bakterien prüfen zu lassen. Die angesprochenen Betriebe sind zwangsweise und unter Androhung von Restriktionen zur Untersuchung durch zertifizierte Labore verpflichtet und haben diese Befunde beim Gesundheitsamt einzureichen.
Der AMEV, ein Arbeitskreis des Bundesbauministeriums, empfiehlt unter anderem die Ultrafiltration als Legionellen-Barriere. Chemische Desinfektionen kommen in diesem Arbeitsblatt der Öffentlichen Hand nicht vor.
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