Lehman Brothers

In den USA nähert sich das Insolvenzverfahren über Lehman Brothers dem Ende entgegen.

Jetzt heißt es für deutsche Kleinanleger, die Zertifikate der niederländischen Tochter der Pleitebank besitzen, im Lauf des Jahres ihre Ansprüche in den Niederlanden anzumelden. Die genaue Frist zur Anmeldung steht noch nicht fest, soll aber spätestens im 3. Quartal bekannt gegeben werden. Hiesige Anleger sollten sich dazu am besten an die Bank wenden, bei der sie die Papiere gekauft haben. Sie können ihre Ansprüche aber auch direkt beim niederländischen Insolvenzverwalter anmelden, sobald der Termin festgelegt worden ist. Unabhängig vom niederländischen Verfahren können die deutschen Kleinanleger auch aus dem amerikanischen Verfahren Erstattungen erwarten. Es wird damit gerechnet, dass sie letztlich insgesamt 20 plus X Prozent ihres Geldes zurückerhalten werden. Nachfolgend skizzieren wir den Hintergrund für das niederländische Verfahren:
Am 08. Oktober 2008 eröffnete das Landgericht Amsterdam das Insolvenzverfahren (in den Niederlanden: Konkursverfahren) über das Vermögen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (LBT). Diese Gesellschaft, eine 100-prozentige Tochter der Lehman Brothers UK Holdings (Delaware) Inc, die wiederum eine Tochter der amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc (LBHI) war, gab in der Vergangenheit zahlreiche strukturierte Produkte (Zertifikate) heraus. Das Vermögen der LBT besteht nahezu ausschließlich aus Forderungen gegen die LBHI.
Diese Zertifikate wurden auch an deutsche Anleger vertrieben und sind nach der Insolvenz der erwähnten Gesellschaften faktisch wertlos.
Der niederländische Verwalter bat die deutschen Anleger in einer Nachricht vom 22. Dezember 2008, diese Forderungen einstweilen nicht anzumelden.
Die Depotbanken haben bereits im amerikanischen Insolvenzverfahren die Forderungen angemeldet, da die deutschen Anleger einen eigenen Anspruch gegen die LBHI aus einem Garantieversprechen haben.
Der niederländische Verwalter hat sich auch am amerikanischen Insolvenzverfahren beteiligt und auf Grundlage der amerikanischen Vorschriften eine Einigung dahingehend erzielt, dass der LBT ein Betrag von 34 Milliarden 548 Millionen US-Dollar zufließen wird.
Da die LBT annähernd 3.750 Zertifikate herausgab, bedarf es eines immensen Aufwands zur Bewertung der einzelnen Papiere. Diese hat gerade erst begonnen.
Das niederländische Gericht hat eine Frist zur Anmeldung der Forderungen (claims filing date) und einen Termin zur Gläubigerversammlung und Prüfung der angemeldeten Forderungen (claims admission meeting) noch nicht bestimmt. Der Verwalter beabsichtigt, das Gericht zu veranlassen, die Termine im zweiten oder dritten Quartal 2012 zu bestimmen.
Nach Auskunft des Verwalters ist von den deutschen Anlegern aktuell nichts zu veranlassen.
Sobald auch im niederländischen Verfahren Ansprüche angemeldet werden können, werden wir weitere Informationen inklusive eines Musterbriefs zur Verfügung stellen.

Quelle:VBZ Bayern