Die Meldungen mehren sich, wonach auch der Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point von der andauernden Schifffahrtskrise betroffen sein soll.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Fonds LF 46 MT Green Point soll ebenfalls von der Hamburger Lloyd Fonds AG aufgelegt worden sein. Das Hamburger Unternehmen soll vornehmlich geschlossene Fondsbeteiligungen entwickeln und vertreiben.
Die andauernde Schwierigkeiten der Schifffahrtsbranche scheinen auch an den Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses nicht spurlos vorbei zu gehen. Erst kürzlich soll die Lloyd Fonds AG für einige Schiffe den Insolvenzantrag gestellt haben.
Die Gründe für die Krise sind vielseitig. Zum einen soll im Bereich der Schifffahrt ein Überangebot an Transportkapazität herrschen. Im gleichen Zeitraum soll die Nachfrage nach Schiffsfahrtstransporten jedoch vergleichsweise gering gewesen sein. Die Folgen waren wohl niedrige Charterraten und im Ergebnis auch finanzielle Einbußen der Betreiber.
Betroffene Anleger befürchten nun hohe Verluste bei ihrer Beteiligung. Für die Anleger solcher Schiffsfonds und Flottenfonds könnte die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Vielen Anlegern ist es zudem nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen. Die Folgen bei einer Insolvenz können ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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