Mehr Transparenz

REACH, die europäische Chemikalienverordnung, zeigt nach fünf Jahren positive Effekte. Die verantwortlichen Unternehmen haben circa 5500 Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert und dazu wichtige Informationen eingereicht. Der Einsatz besonders besorgniserregender Chemikalien wird in den kommenden Jahren weiter begrenzt werden. Für die Information von Verbrauchern und Verbraucherinnen hat REACH allerdings bisher noch keinen spürbaren Vorteil gebracht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb eine Kennzeichnungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe. Um die REACH-Auskunft zu erleichtern, haben das Umweltbundesamt (UBA) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein Online-Formular erstellt.

Durch REACH liegen Daten zu den wichtigsten Chemikalien in der EU vor – vor allem zu deren Wirkung auf Mensch und Umwelt. So wurden seit 2007 bereits über 70 Stoffe als besorgniserregend identifiziert. 14 Stoffe dürfen dadurch ab 2014 bzw. 2015 nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden.

Umständliches Auskunftsverfahren
Bei allen Erfolgen der Verordnung gibt es allerdings noch sichtbare Defizite. So entsprechen die bisher eingereichten Dossiers zu Chemikalien oft nicht den Vorgaben. Stichproben zeigen: die Informationen der Hersteller und Importeure sind zum Teil ungenau, bekannte Gefahren werden nicht erwähnt oder verharmlost. Auch werden Nanomaterialien in den Dossiers bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch kann es zur Unterschätzung des Risikos kommen.

Des Weiteren gibt es Probleme bei den Auskunftsrechten über besonders besorgniserregenden Chemikalien für Verbraucher und Verbraucherinnen. Dieses wird nur sporadisch genutzt, was auch an dem umständlichen und langwierigen Verfahren liegt -der Händler oder Hersteller muss erst innerhalb von 45 Tagen antworten.

Kennzeichnungspflicht für besorgniserregende Stoffe
Um REACH noch effektiver umzusetzen,fordert der vzbv mehr Transparenz der Hersteller: „Zusätzlich helfen würde eine Kennzeichnungspflicht auf Verpackungen, die besonders besorgniserregende Stoffe klar ausweist. So müssten Verbraucher auch nicht mehr den umständlichen Weg über Händleranfragen gehen“, erklärt Vorstand Gerd Billen.

Um die Auskunftsrechte für Verbraucher und Verbraucherinnen zu verbessern, haben das UBA und der BUND eine Online-Formular auf ihren Websites eingerichtet, auf der mittels eines Produkt-Strichcodes eine automatische REACH-Auskunft an den Handel erzeugt werden kann.

Quelle:VBZ Bundesverband