AdvoFin-Musterprozess, schlechtlaufende Vorgängerfonds, hohe Kostenbelastung – sind das nicht Dinge, die auch im Prospekt des MIG Fonds 16 stehen müssten?
Die MIG Fonds (Made in Germany) genießen einen guten Ruf, denn sie geben den Anlegern die Möglichkeit, sich an Venture-Capital (Wagniskapital) zu beteiligen. „Mit den MIG Fonds privates Beteiligungskapital in den industriellen Wandel investieren. An den starken Standorten Deutschland und Österreich die Digitalisierung, Industrie 4.0, Robotik, Energieeffizienz, autonomes Fahren mitgestalten. Made in Germany für Technologien und Produkte mit globaler Strahlkraft.“ (Homepage HWG Emissionshaus AG). „Nach der Rechtsprechung können Fondsgesellschaften die Anleger vor der Zeichnung durch die Übergabe eines Prospektes über die Kapitalanlage informieren. Angesichts mancher dramatischer Ereignisse in der Vergangenheit ist zu fragen, ob einige MIG Fonds-Prospekte zur vollständigen Aufklärung überhaupt taugen. Falls nicht, könnten sich eine Haftung des Vertriebes und/oder eine Haftung der Prospektverantwortlichen ergeben“, erläutert der erfahrene Jurist Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt aus Berlin.
MIG Fonds – Hintergründe
Die MIG Fonds sind dem Publikum angebotene Geldanlagemöglichkeiten, bei denen Anleger Geld geben und relativ wenig Rechte haben, da sie sich über einen Treuhandkommanditisten beteiligen. Was macht der Fonds? Er investiert in Wagniskapitalunternehmen (Venture-Capital), von denen die beteiligten Anleger sich erhoffen, dass diese Fonds sich gut entwickeln.
Dies war leider bei den bisherigen Fonds nicht der Fall.
Prospekte als einzige Informationsgrundlage
Prospekte sind deshalb gesetzlich vorgeschrieben und werden auch in der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugeführt, weil diese die einzige Möglichkeit des Anlegers darstellen, sich über sein Investment zu informieren. Die Anleger kaufen bekanntlich etwas, von dem sie wenig wissen. Deshalb sind die Anforderungen an die Prospekthaftung hoch, als Schutz für die Anleger. Diese Anforderungen sind allerdings kaum gesetzlich geregelt, sondern die Frage „Was sind Prospektfehler?“ regeln meistens Gerichtsurteile.
Entwicklung MIG Fonds – Bilanzen zeigen Rentabilität
Die MIG Fonds, bei denen gerade der MIG Fonds 16 bis zum 31.12.2021 im Vertrieb ist, sind bisher nicht besonders gut gelaufen. Bemerkt hat das allerdings noch niemand, weil kaum jemand sich die Mühe macht, in die veröffentlichten Bilanzen zu schauen. Die, die sich die Mühe machen stellen im Ergebnis fest: für die bisherigen Investments, jedenfalls zurzeit, sind diese Fonds im Minus. Das heißt, aufgrund der Kosten und nicht gut laufender Investitionen haben die Geldanleger mehr Geld investiert, als dass sie heute zurückbekommen würden.
Da die Fondskonstruktionen langlaufend angelegt sind, wird dieses Minus nicht schnell offensichtlich. Bei der versuchten Liquidation des GAF Fund (Global Asset Fund) am 31.12.2019, welcher gescheitert ist, wurde allerdings allen klar: Der Ausstieg bedeutet einen Vermögensverlust.
MIGFonds 16: Kostenbelastung – Aufklärung schlecht laufender Vorgängerfonds aus der Fondsfamilie
Nun gibt es verschiedene Aspekte, über die man in Bezug auf den Prospekt des MIG Fonds 16 sprechen könnte: zum einen die Kostenbelastung. Hier weist der Prospekt darauf hin, dass bei nicht genügenden Investitionen die Fixkosten gleichbleiben und dadurch die Kostenbelastung pro eingenommene Euros extrem steigt. Das ist so in Ordnung. Weiß allerdings auch der Investierende, wieviel bisher nur investiert worden sind?
Schwerwiegender könnte Folgendes sein: Die Rechtsordnung verlangt in einem Musterurteil des Bundesgerichtshofs, dass ein Investor über nicht oder schlecht laufende Schwester- oder Vorgängerfonds informiert werden muss. Dies ist nicht geschehen, weder in dem Prospekt vom Mai 2019 noch in dem Nachtrag vom Dezember 2019. Hinzu kommt, dass der älteste und finanzstarke Prozessfinanzierer, die AdvoFin Prozessfinanzierung AG aus Österreich (Lothringerstraße 14, 1030 Wien), im Moment betroffene Anleger einlädt, sich an einem Musterverfahren zu beteiligen: „Sie sind potentiell Geschädigter/Geschädigte (Sie haben eine Investition in MIG-Fonds getätigt + haben einen finanziellen Schaden erlitten, dh. Sie haben bis heute nicht einmal Ihr einbezahltes Kapital zurückerhalten) und haben Interesse daran, Ihren Schaden geltend zu machen?“ (Homepage AdvoFin AG).
AdvoFinProzessfinanzierung AG – SammelverfahrenMIGFonds
„Es handelt sich hierbei nicht um die vielleicht zu vernachlässigende Einzelmeinung eines einzelnen Juristen, sondern schließlich um ein Engagement eines großen Marktteilnehmers in Europa in Bezug auf Prozessfinanzierung. Die Prospektfehler dürften daher auf Herz und Nieren geprüft sein“, erläutert Christian-H. Röhlke.
Prospektfehler haben eine unangenehme Folge: Prospektverantwortliche, d.h. Herausgeber und Hinterleute, könnten zur Haftung gezogen werden. Gleiches gilt für den Vertrieb. Bekanntlich dient ein Prospekt bei dem Vertrieb einer Kapitalanlage der anleger- und anlagegerechten Aufklärung des Kunden. Wenn ein Interessent dann zeichnet aufgrund eines falschen Prospektes, droht die Haftung. Denn wäre er durch den Prospekt ordnungsgemäß informiert worden, dann hätte der Kunde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zumeist nicht gezeichnet. Eine Haftung kann sich daher auch gegen den Vertrieb richten.
Fazit: Prospekte sind zum Schutz für Anleger und den Vertrieb gedacht und sollten nicht reine „Hochglanzversprechen“ ohne Wirkung sein!
Die Außendarstellung, die Prospekte und alles andere sind vorbildlich gemacht. Kann es sein, dass trotz dieser paradiesischen Zustände einiges nicht in Ordnung ist bei dem MIG Fonds 16? Falls es so wäre, wäre es schade. Jedenfalls ist aus rechtlicher Sicht zu fordern, dass Anleger und Vertriebsleute von dem Management ordnungsgemäß und ausreichend informiert werden.
Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden.
Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc. Weitere Informationen unter: www.kanzlei-roehlke.de
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