Möglicherweise wird die Verlosung der Presseplätze beim NSU-Prozess verfassungsrechtlich überprüft. Einige der Redaktionen, die leer ausgegangen sind, prüfen juristische Schritte. Nach einigen freien Journalist denken nun auch „FAZ“, „taz“ und „Welt“ darüber nach, eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen. Viele können zurecht einfach nicht verstehen, warum etwa Anzeigenblätter nun einen reservierten Platz im Saal haben, renommierte Zeitungen aber nicht.
2013-04-30