Was Herr B. erlebte
Herr B. erhielt unverhofft ein Schreiben des Preisvergabe Büros. In diesem Schreiben, in dem Herr B. namentlich angesprochen wird, wurde ihm zunächst ausschweifend mitgeteilt, dass er – als einer der 6 Prozent der Einwohner Deutschlands – auserwählt sei, die Chance auf einen Gewinn in Höhe von 600.000 Euro zu erhalten. Zudem wird angekündigt, dass ihm in den nächsten Tagen von der Abteilung Finanzen die Teilnehmernummer für das Gewinnspiel zugeschickt werde.
Und tatsächlich einige Tage später erhält Herr. B ein Schreiben der Abteilung Finanzen. Nun wird Herr B. aufgefordert, das „Maximal-Gewinn-Siegel“ in des entsprechende Feld der beiliegenden Beglaubigungsurkunde zu kleben und in dem ebenfalls beiliegenden Umschlag zurückzusenden. Darüber hinaus wird Herrn B. in dem zweiseitigen, eng beschriebenen Schreiben die Bestellung eines Atlas angeboten. Bei Bestellung erhalte er einen Uhren-Rechner gratis dazu.
Zwar ist die Teilnahme an den jeweiligen Verlosungen nicht zwingend an eine Produktanforderung oder einen Kauf gebunden. Die ausschließliche Teilnahme an den Gewinnspielen wird aber durch die umständlichen Anforderungen an die verschiedenen Registrierungen – Aufkleber: „Maximal-Gewinn-Siegel“ für die Gewinnspielteilnahme, „Vorteils-Angebot-Siegel“ für die Bestellung des Altas, Aufkleber: „Schlüssel-Marke“ für die zusätzliche Teilnahme an der Verlosung eines Autos, Aufkleber: „Portofrei“ für die kostenlose Rücksendung der „Beglaubigungsunterlagen“ auffallend erschwert. Hierdurch werden aus unserer Sicht Produktanforderungen provoziert. Auch mag so mancher doch davon ausgehen, dass sich seine Gewinnchancen im Fall der Bestellung erhöhen.
Unsere Analyse
Durch einen verwirrenden Schreibstil, die persönliche Anrede und wiederholte Nennung des Namens des Empfängers, den Hinweis, dass „94 % aller Einwohner in Deutschland“ nicht dazu berechtigt seien, am Gewinnspiel teilzunehmen, kann es dem Verbraucher erscheinen, als habe er bereits beinahe gewonnen, zumindest aber eine sehr hohe Gewinnchance und als ob er zu einem ausgewählten Personenkreis gehöre. Zudem kann die die Betonung, dass nur ausgewählte Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, das einmalige Vorteils-Angebot (Altas für € 19,95) plus Geschenk abrufen zu können, den Verbraucher zu einer Bestellung verleiten.
Unser Rechtsrat
Wer hier das falsche Siegel klebt und so den Altas bestellt, kann diesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt kostenfrei an Reader’s Digest zurücksenden. Natürlich steht auch jedem Verbraucher, der den Altas wissentlich bestellt hat, dem dieser aber nicht gefällt, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wenn Sie den Atlas nicht haben wollen, erklären Sie den Widerruf per Einwurfeinschreiben. Nur so haben Sie im Streitfall den Nachweis, dass dieser auch angekommen ist.
Unser Tipp: Diese Werbung von Reader’s Digest gehört in den Papiermüll! Wollen Sie keine weitere Werbung von Reader’s Digest, so widersprechen Sie der Werbung ebenfalls per Einwurfeinschreiben. Erhalten Sie trotzdem weiter Werbung, informieren Sie uns (verbraucherrecht@vzhh.de). Wir können dann tätig werden. Lesen Sie zu unerwünschter Werbepost auch unseren Beitrag “Wegen Übermüllung geschlossen“.
Quelle:VBZ Hamburg