Nicht Zurechnungsfähig-das ist die Höchststrafe für den Massenmörder!

Die Osloer Staatsanwaltschaft hält den Massenmörder Anders Behring Breivik für nicht zurechnungsfähig. Zum Schluss des Verfahrens wegen der Ermordung von 77 Menschen plädierte die Anklage heute auf Zwangseinweisung in eine geschlossene Psychiatrie.Das wird für den Angeklagten die höchste Strafe sein, denn jetzt gilt er als Psychopath und nicht als Jemand der aus Überzeigung und für eine Sach gehandelt hat. Er ist einfach nur ein psyschich gestörter Verbrecher!