Nicole Mutschke zum Thema „Fonds“

Frau Mutschke hat nicht nur Ahnung von Immobilien, nein sondern auch von Fonds.Prima! Das sollte man als Rechtsanwältin im Kapitalmarktrecht ja auch haben. 

Frau Mutschke führt hier in einem Artikel aus, das es aus Ihrer Sicht weniger Sinn macht gegen die Initiatoren der Fonds vorzugehen sondern eher gegen die Vermittler:

Zitat 

Erfolgversprechender ist ein Vorgehen gegenüber dem Berater, der die Kapitalanlage vermittelt hat. Denn der Anlageberater ist verpflichtet, besonders differenziert und fundiert zu beraten. Das heißt: Er muss das Anlageobjekt – also die Fondsbeteiligung – dahin gehend beurteilen, ob diese für den jeweiligen Kunden als Anlageobjekt geeignet ist und seinen Anlagezielen entspricht. Wenn dem Anleger zum Beispiel die Sicherheit einer Geldanlage über alles geht, ist eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wohl grundsätzlich nicht anlegergerecht.

Zitat Ende

Die Berater werden die Position von Frau Mutschle sicherlich zu schätzen wissen.

Allgemein:

Nun gibt es ja nicht nur Frau Mutschle in diesem Bereich als Anwältin. Von anderen Anwälten wissen wir,das die deshalb auf Berater losgehen, weil die Initiatoren wesentlich mehr Gegenwehr leisten und die Erfolgsaussichten da für den Anwalt durchaus als wesentlich geringer einzuschätzen sein dürften. Viele Initiatoren nehmen die Auseinandersetzung mit den Anwälten direkt auf, da hat dann so mancher Anwalt „echte Arbeit“ vor der ihm es sicherlich manchmal „graust- um einmal im Volksmund zu sprechen“.

Und mit dem Totalverlust den hier ein Anleger erleiden kann, das steht in jedem Prospekt…………..weil es von der BaFin so vorgeschrieben ist.

Übrigens ein Tipp unserer Redaktion, einen guten Anwalt in ihrer Nähe empfiehlt Ihnen die Anwaltskammer sicherlich gerne.