OwnerShip:geht man so mit Anlegern um?

Die KASUGTA ist ein Produkten/Chemikalien-Tanker mit 19.700 tons Tragfähigkeit und gehört den Anteilseignern der MS „KASUGTA“ Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, einem Schiffsfonds des Emissionshauses OwnerShip. Verwaltet wird der Fonds von der OwnerShip Treuhand GmbH. Die KASUGTA wurde im August 2004 von einer japanischen Werft an den Fonds abgeliefert und von diesem für fünf Jahre fest verchartert. Anschließend fuhr das Schiff in freier Fahrt (also ohne Festcharter), bis es Anfang April 2010 an eine Gesellschaft in Singapur verchartert wurde. Laut OwnerShip-Leistungsbilanz beträgt die Nettotagesrate vom April 2010 bis März 2011 11.350 US$ und von April 2011 bis März 2012 12.150 US$.

Mit Schreiben vom 27. April 2012 bittet die OwnerShip Treuhand GmbH die Anteilseigner, die bisher geleisteten Ausschüttungen in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro dem Fonds als neues Kapital zu Vorzugskonditionen wieder zur Verfügung zu stellen; das Geld werde teils für Verlustausgleich, höhere Klassekosten, als Liquiditätsreserve und zur Teilnahme an einem Einnahme-Pool benötigt. Der Bitte um neues Geld ist ein „Finanzierungskonzept“ beigefügt, dessen wesentliche Prämissen in dem Brief stichwortartig dargestellt werden.

Betrachtet man diese Prämissen genauer und vergleicht sie mit den Angaben im Verkaufsprospekt, so werden die Ungereimtheiten des Finanzierungskonzepts (oder des Prospekts) deutlich:

Char­ter­raten

Die KASUGTA fährt seit Februar 2012 im Hansa Tankers Pool zusammen mit neun anderen gleichartigen Schiffen. Die Einnahmen des Pools werden gebündelt und jedes Schiff erhält die aus der Bündelung resultierende Durchschnittsrate – so das Schreiben der OwnerShip Treuhand GmbH.

Die OwnerShip Treuhand GmbH geht in ihrem Finanzierungskonzept von Nettopoolraten aus, die im Jahresdurchschnitt wesentlich höher sind als die im Jahr 2004 prospektierten Raten:

Prospekt Pool

2012 12.675 US$ 13.500 US$

2013 12.675 US$ 15.000 US$

2014 12.800 US$ 16.000 US$

2015 13.190 US$ 16.500 US$

2016 13.321 US$ 17.000 US$

2017 13.455 US$ 17.000 US$

2018 13.590 US$ 17.000 US$

Das Erstaunliche: Die im Jahr 2004, als die Schifffahrtswelt noch bestens in Ordnung war, für die zukünftigen Jahre prospektierten Raten liegen erheblich niedriger als die heute – in der Schifffahrtskrise – für das Finanzierungskonzept angesetzten Raten. Diese große Diskrepanz ist mit der Vorteilhaftigkeit der Poolteilnahme nicht zu erklären.

Be­trieb­skosten

Die Schiffsbetriebskosten sollten laut Prospekt im Jahr 2012 unter Berücksichtigung einer jährlichen Steigerungsrate von 2% ab dem Jahr 2007 3.885 US$ pro Tag betragen. In ihrem Schreiben vom 27. April 2012 beziffert die OwnerShip Treuhand GmbH die Betriebskosten auf 7.000 US$ pro Tag (lt. Reederei-Prognose). Woher kommt die riesige Differenz? Dazu gibt es keinerlei Angabe im Schreiben der OwnerShip Treuhand GmbH.

Klassekosten

Die Kosten für die im Jahr 2014 fällige Untersuchung des Schiffs wurden im Verkaufsprospekt mit 168.000 US$ angegeben. Im Schreiben der OwnerShip Treuhand GmbH belaufen sie sich laut Angaben der Reederei auf 1.000.000 US$, sind also fast sechsmal so hoch. Eine Erklärung für diesen Unterschied wird nicht gegeben.

Beschlussfas­sun­gen

Über die Teilnahme der KASUGTA am Hansa Tankers Pool und über die Umsetzung des vorgeschlagenen Finanzierungskonzepts soll gemäß Schreiben der OwnerShip Treuhand GmbH schriftlich abgestimmt werden, ebenso über die in diesem Zusammenhang notwendig werdenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags.

Die OwnerShip Treuhand GmbH schlägt auf Seite 9 ihres Schreibens vor, „den vorgenannten Beschlüssen im Sinne der Antragstellung zuzustimmen“.

In den nächsten Absätzen des Schreibens heißt es dann:

“Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie für oder gegen den Antrag stimmen oder sich der Stimme enthalten möchten. Wir bitten Sie daher, uns den beigefügten Rückantwortbogen bis spätestens zum 18. Mai 2012 zurückzusenden.

Gemäß § 3 Ziffer 3 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages vertritt die Ownership Treuhand GmbH die Stimmen derjenigen treugebenden Gesellschafter, von denen kein Votum übersandt wird.

Sofern wir bis zum 18. Mai 2012 keine schriftliche Antwort erhalten, werden wir für die Beschlussfassungspunkte mit „JA“ stimmen.

Da Änderungen des Gesellschaftsvertrages eine Mehrheit von 70% der in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen erfordern, wird dringend um Rücksendung des beiliegenden Rückantwortbogens gebeten.

Über den entsprechenden Gesellschafterbeschluss werden wir Sie im Rahmen eines Ergebnisprotokolls unterrichten.“

Es folgt dann ein Hin­weis auf die

Wider­spruchsmöglichkeit

„Wenn Sie gegen die Durchführung der Abstimmung im schriftlichen Verfahren sind, bitten wir um Widerspruch bis zum 18. Mai 2012. Sofern sich jeweils mehr als 20% der in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen gegen das schriftliche Verfahren aussprechen, erfolgt die Einberufung einer Gesellschafterversammlung.“

Im Gegensatz zu dem Verkaufsprospekt, der relativ detaillierte, wenn auch teils offensichtlich völlig unzutreffende Annahmen und Prognose-Rechnungen aufweist, enthält das Aufforderungsschreiben vom 27. April 2012 überhaupt keine Prognoserechnung, so dass der angeschriebene Anleger, auch wenn er es wollte, keinerlei Plausibilitätsrechnung anstellen kann.

Der Hinweis im Schreiben der OwnerShip Treuhand GmbH, dass ein Insolvenzverwalter alle bisher geleisteten Ausschüttungen mangels Deckung durch Gewinn und wegen dadurch wieder auflebender Kommanditistenhaftung vollständig zurückfordern könnte und ein sofortiger Verkauf des Tankers dazu führen würde, dass nur etwa 37% des eingesetzten Kapitals an die Anleger zurückflössen, klingt bedrohlich. Die Alternative „sofortiger Verkauf des Tankers“ kann aber vom Anleger überhaupt nicht beurteilt werden, weil ihm mangels beigefügter neuer Prognoserechnung jede Beurteilungsmöglichkeit für das „Finanzierungskonzept“ fehlt. Außerdem: Könnte der Anleger der Prognosefähigkeit seines Treuhänders überhaupt noch vertrauen, wenn er die oben erwähnten riesigen Abweichungen der prognostizierten von den tatsächlichen Werten in Betracht zieht?

Der Grundsatz des Treuhandvertrages „Wer schweigt, stimmt zu“ grenzt in Anbetracht der völlig unzureichenden Information der Anleger an treuwidriges Verhalten des Treuhänders. Es wäre zumindest geboten, bei solchen Beschlussfassungen, wie der in Rede stehenden, immer eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und diese durch aussagefähige Arbeitsunterlagen vorzubereiten.

Solange nicht jeder Gesellschafter selbst oder über Dritte mit allen anderen Gesellschaftern seiner Gesellschaft in Kontakt treten kann, um Beschlussfassungen sachdienlich vorzubereiten, bleibt die Widerspruchsmöglichkeit rein theoretischer Natur. Die Macht hat der Treuhänder.

Quelle:KWAG
KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen
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