Partizipationsscheine nach Schweizer Recht sind stimmrechtslose Anteile am Partizipationsscheinkapital, welches zusätzlich zum Aktienkapital geschaffen werden kann. In der Vergangenheit wurde dieses Finanzinstrument oft von Unternehmen zur Kapitalbeschaffung dann gesucht, wenn man zum Beispiel expandieren wollte.
In Wikipedia findet man nachfolgende Erläuterung zu dem Thema „partizipationsscheine“.
Im Wesentlichen handelt es sich bei Partizipationsscheinen um «stimmrechtslose Aktien», die gegen eine Einlage ausgegeben werden. Dem Partizipant stehen in erster Linie Vermögensrechte zu: das Recht auf Beteiligung am Bilanzgewinn bzw. der Dividende und auf Verteilung des Liquidationsergebnisses sowie das Recht auf den Bezug neuer Aktien. Mit der Einführung dieser Effekte wurde dem Bedürfnis nach Eigenkapital ohne Stimmrecht und nach Ausgabe eines handelbaren stimmrechtslosen Titels mit kleinem Nennwert Rechnung getragen. 1963 wurde in der Schweiz der erste Partizipationsschein an der Börse notiert. Für die Partizipationsscheine gilt grundsätzlich das Aktiengesetz, es sei denn, das Gesetz sieht Abweichungen vor.