Die Pflege ist ein immer aktueller werdendes Thema in unserer Gesellschaft. Grundsätzlich git dasPflegebedürftige selber darüber entscheiden sollten, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Pflegebedürftige haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.
Gezahlt wird das Pflegegeld immer von der Pflegekasse. Der Pflegebedürftige darf über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen. Er kann das von der Pflegekasse erhaltene Pflegegeld zum Beispiel, regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weitergeben. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Grundsätzlich sollten Sie,wenn Sie und/oder einer Ihrer Angehörigen in diese Situation kommt, immer den Rat einer Fachfrau oder eines Fachmannes in Anspruch nehmen. Diese(r) kann dann auch ggf.ein privates Pflegegutachten erstellen.
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