Oft ist die Arbeit ein Mandat von einem Anleger zu erlangen das Schwierigste in so einer Situation wie derzeit im Piccor AG Skandal.Natürlich versuchen sich Rechtsanwälte dann auch einmal einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen gegenüber Kollegen, wie zum Beispiel durch die Erlangung eines „Arrestes“.
Solche Werbung mag Legitim sein, aber wir halten diese Werbung, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, für nicht anständig und seriös. Vielmehr halten wir diese dann auch möglicherweise sogar für Irreführend.
Wir kennen solche Meldungen zu Genüge aus der Vergangenheit. Ist ja auch eine tolle Werbung die man damit machen kann, und natürlich will man sich damit dann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem einen oder anderen werbenden Kollegen verschaffen. Die Vergangenhiet hat aber auch gezeigt, das kaum einer dieser Arreste dann in der Konsequenz auch dazu beigetragen hat, das der Urteilsinhaber, dann auch sein Geld zurückbekommen hat.
Zunächst einmal ist dazu zu sagen, das jedes Gericht in Deutschland anders urteilt, und natürlich können Anleger nicht alle zu dem Gericht laufen das diesen Arrest erlassen hat. Zudem muss man sich den Arrest genau anschauen, welche Rechtswirksamkeit der dann für ein Schweizer Unternehmen hat.
Mit der gleichen Begründung wo man den Arrest bekommen hat, kann man beim nächsten deutschen Gericht dann auch wieder Scheitern. Solche Meldungen nutzen Rechtsanwälte nahezu immer um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Kollegen zu verschaffen, denn hat man ersteinmal das Mandat, hat der Anwalt sein Geld verdient.
Er gibt IHNEN keine Garantie das er für Sie ein ähnliches Urteil erreichen kann.
Das ist ihm dann oft auch „wurscht“, denn er hat sein Geld verdient, wenn er das Mandat von Ihnen hat. So einfach ist das.
Wir haben dazu auch ein uns bekannten Rechtsanwalt gefragt, der usn nachfolgende ergänzende Antwort übermittelte. Hier seine Antwort dazu:
Ist jetzt eine schwierige Lage. In diesem Stadium werden Gelder durch die Ermittlungsbehörden „gesichert“, aber nicht gerecht verteilt. Jeder müsste sich einen eigenen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel besorgen und auf dessen Grundlage den staatsanwaltlichen Arrest je (teilweise) aufheben lassen.
Dabei würde in der Tat das Prioritätsprinzip gelten. Was das bringt, ist aber unsicher. Man weiß nicht, wie viele Gelder wo genau sind und ob nicht je Insolvenzen drohen bei den Kontoinhabern. Falls diese eintreten, geht das nicht mehr und kurz zu vor gezahlte Beträge könnten sogar wieder angefochten werden. Im Insolvenzverfahren wiederum – jedenfalls nach deutschem Recht – würden dann alle gleichermaßen bzw. anteilig befriedigt werden.
Zitat Ende
Ich bin überzeugt davon, das wir in den nächsten Wochen noch mehr solcher „Erfolge“ vermeldet bekommen werden von den unterschiedlichsten Rechtsanwälten“, insofern sehen wir diese Meldung die durch das Internet geistert einmal als „Randnotiz“ an.
http://interessengemeinschaft-picam-piccor-anleger.de/
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