Meldet sich ein Rechtsanwalt, steigt bei Anlegern der Blutdruck. „Ja, man muss an dieser Stelle dann auch immer wieder anmerken „leider“, denn wenn ein Rechtsanwalt ins Spiel kommt gibt es meistens irgendeinen unausweichlichen Ärger für die betroffenen Anleger“, erläutert Dr. Thomas Pforr.
Aus Sicht des Rechtsanwaltes, sorgen solche Skandale für das täglich Brot für Kanzleien. Diese Skandale bedeuten, dass viele Anleger in ihrer Not die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigen. Das, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, ist aber nur die eine Seite der Medaille, denn jedes Mandat ist natürlich auch immer mit einem Anlegerschicksal verbunden. Im schlimmsten Fall haben Mandanten nahezu ihr gesamtes Vermögen in eine Kapitalanlage investiert, im sicheren Vertrauen darauf, dass dieses Investment gut geht und damit alles in Ordnung ist.
Vertrauen der Anleger wieder geschädigt – Was tun?
Gerade in Sachen „schief gegangene Gold Investments“, kennen wir uns mit unserer Kanzlei sehr gut aus. Im Vorgang BWF Stiftung hatte unsere Kanzlei, so Dr. Thomas Pforr, fast 800 Mandate.
Pforr Rechtsanwälte und Kollegen wissen was in dieser aktuellen Situation zu tun sein wird, jetzt sofort und dann weiter, wenn das Unternehmen Premium Gold Deutschland GmbH Insolvenz angemeldet hat.
Es gibt ein Verfahrensprozedere das eingehalten werden muss, damit der Insolvenzverwalter ihre Forderung zur Gläubigertabelle anerkennt. Pforr Rechtsanwälte und Kollegen haben zu dem Vorgang die IG PIM Gold – Interessengemeinschaft PIM Gold ins Leben gerufen.
„Die Interessengemeinschafts Gründung ist für die Anleger keine Minute zu spät, wie die aktuelle Entwicklung der PIM Gold und Premium Gold Deutschland (PGD) beweist. Die betroffenen, beteiligten Anleger haben zumindest in der Stunde der Not ein gängiges Instrument und Hilfsmittel, sich in der überschlagenden Entwicklung zu orientieren, zu strukturieren und zu stärken durch die Bündelung der Kräfte und Interessenlagen durch die Interessengemeinschaft“, erläutert Dr. Thomas Pforr.
In der Interessengemeinschaft PIM Gold können Geschädigte gegen einen kleinen Mitgliedsbeitrag die Dienste in Anspruch nehmen. Die Interessengemeinschaft unterrichtet die Mitglieder sofort, wenn neue Fakten im Vorgang PIM Gold und Premium Gold Deutschland bestehen. Die Unterrichtung ist natürlich verbunden mit dem Hinweis auf eine Handlungsempfehlung für die Mitglieder der Geschädigtengemeinschaft. Diese Interessengemeinschaft wurde eben nicht von Vermittlern ins Leben gerufen, sondern von einem Juristen, der kompetent betroffene Anleger juristisch hilft.
Mehr Informationen zur Interessengemeisnchaft PIM Gold finden sie unter dem nachfolgenden Link www.ig-pimgold.de
PRESSEKONTAKT
Opus Bonum GmbH
Presse-Service
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1