Wertberichtigungen (Abschreibungen) vornehmen, wenn die Immobilie eben nicht zu dem bilanzierten Wert einen Käufer findet. Schaut man sich aktuelle Bilanzen der genannten Unternehmen an, dann findet man genau diesen Hinweis „auf nicht realisierte Erträge aus Neubewertung“ in diesen Bilanzen.Hier geht es um 7-stellige Beträge die einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Bilanz haben.
Früher, hat man diese Neubewertung nicht vorgenommen und sich dann damit „stille Reserven“ geschaffen. Würde man aus den Bilanzen diese Bilanzposition dann herausnehmen, dann wäre das dann sicherlich keine gute Bilanz mehr. Im Gegenteil, dann lägen hier 7-stellige Minusbeträge in den Bilanzen vor. Das kann man dann weder den Anlegern noch den Vertriebspartnern gut verkaufen. Das wäre dann kein Argument sein Kapital dort zu investieren.Lassen Sie uns aber auch anmerken, das diese Bilanzposition völlig korrekt ist, das darf man so machen, ob das dann ehrlich gewesen ist gegenüber dem Anleger und dem Vertrieb, das warten wir dann einmal ab, wenn es dann neue Bilanzen gibt wo dann eben keine Neubewertung mehr gemacht werden kann um „besser in der Bilanz da zu stehen“.
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