Das bezweifeln Rechtsanwalt Nikolaus Sochurekl und Rechtsanwalt Daniel Blazek, dann doch in einem Gespräch mit diebewertung.de aus Leipzig, sehr stark.
Derzeit geht es im Internet hoch her zum Thema Beraterhaftung, denn es gibt einen „Großschadensfall“ und einen möglichen „Großschadensfall“. Zu beiden Vorgängen sind Anlegerschutzanwälte derzeit äußerst aktiv im Internet.
Es geht um den Vorgang Piccor AG, da ist der Schaden bereits eingetreten, und es gibt den vermuteten Schadensfall P&R Container. Alles was derzeit über P&R Container geschrieben wird ist dabei allerdings nur reine Spekulation, was die wirtschaftliche Lage des Unternehmens anbetrifft. Hier werden sich dann möglicherweise diverse Fragen in den nächsten Tagen und Wochen erst mal klären lassen müssen.
Möglich das es zu einem wirtschaftlichen Supergau des Unternehmens kommt, aber auch möglich das es für alle derzeit aktuellen Probleme dann eine Lösung gibt, was sicherlich allen Betroffenen (Anlegern und Vertrieb) die beste Variante wäre. Nur für Anlegerschutzanwälte wäre das dann wiederum ein Supergau, denn deren Chance dann Mandate einzusammeln, würde gegen Null gehen.
Nun muss man sich doch immer auch die Frage stellen „warum prügeln Anlegerschutzanwälte“ grundsätzlich immer auf die Vermittler eines Investments dann ein, wenn etwas schief geht mit dem Investment?
Nun, der Anlegerschutzanwalt braucht natürlich einen Schuldigen auf den er mit dem Finger zeigen kann, und damit dem Anleger suggerieren kann „von dem bekommst du dein Geld wieder, wenn du mir ein Mandat gibst“. Ganz klar gesagt es gibt keinen Rechtsanwalt in Deutschland der ihnen das Urteil eines Gerichtes im Einzelfall mit absoluter Sicherheit vorhersagen kann.
Das gilt ganz klar, so Daniel Blazek und Nikolaus Sochurek übereinstimmend, natürlich auch für uns als Rechtsanwälte.
Der Anlegerschutzanwalt der werblich im Internet tätig wird, mit dem Verweis auf den Vermittler als vermeintlich Schuldigen, hat natürlich ein großes Eigeninteresse daran, dass der Leser im Internet dann diesen Ball auch aufnimmt und ihm ein Mandat erteilt. Damit hat er dann sicherlich für sich schon Einnahmen erzielt, egal ob seine Argumentation gegen den Vermittler als Schuldigen, dann für den Mandanten auch erfolgreich ist. Er gewinnt immer, auch wenn er verliert.
Als kluger Anleger sollte man doch auch einmal die Überlegung anstellen „wie viel Prozesse ein Berater verlieren kann, bis er dann Privatinsolvent ist?“
Natürlich haben Vermittler oft dann auch eine Vermögensschadenshaftpflicht. Natürlich kann man die in Anspruch nehmen. Ob diese dann aber den Schaden auch anerkennt steht wieder auf einem anderen Blatt. das durchzufechten wird dann auch möglicherweise Jahre dauern mit ungewissem Prozessausgang für alle Beteiligten.
Trotzdem, um auch das ganz klar zu sagen, ist es natürlich richtig sich einen Rechtsrat einzuholen um dann selber zu entscheiden, was man jetzt tun kann, wenn ein Schadensfall eintritt.
Gleiches gilt natürlich auch für die Berater solcher Investments. Auch diese sollten das Gespräch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet der „Beraterhaftung“ suchen, um zu erfahren, was man tun kann, wenn einen ein Anspruchsschreiben eines Anlegerschutzanwaltes erreicht.
Insgesamt gesehen, so Nikolaus Sochurek und Daniel Blazek, ist die Situation beim Unternehmen P&R Container zur Zeit sehr unübersichtlich, natürlich auch, weil kaum Neuigkeiten nach Außen vermeldet werden um Anleger und Vermittler ein beruhigendes Gefühl zu geben. Diese Informationspolitik des Unternehmens, schadet natürlich auch dem Unternehmen in seiner Reputation selber.
www.vermittlerhaftung-rechtsberatung.de
PRESSEKONTAKT
Diebewertung
Thomas Bremer
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: www.diebewertung.de
E-Mail : redaktion@diebewertung.de
Telefon: 0163-3532648
Telefax: 0341 – 870 85 85 9