Qual der Wahl:Solar Energie

Weil Netzbetreiber den für die Energiewende notwendigen Ausbau ihrer Stromnetze nur langsam vorantreiben, wird befürchtet, dass diese durch den wachsenden Zufluss von Sonnen- und Windenergie an ihre Grenzen stoßen können. Deshalb müssen seit dem 1. Januar 2012 installierte Photovoltaik-Anlagen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung (fern-) regeln kann oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein und dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird.

Wie die Leistung um 30% gekappt wird, ist von Gesetzeswegen nicht vorgegeben. So können bereits nicht optimale Standortbedingungen zu einer „natürlichen“ Kappung führen, z.B. durch Ost-West-Ausrichtung des Daches, nachteilige Dachneigung oder Verschattung durch Bäume oder Gebäude. Auch durch einen entsprechend hohen Eigenverbrauch kann die Kappung erfolgen. Reichen natürliche Begebenheiten nicht aus, kann die Kappung technisch z.B. durch einen regelbaren Wechselrichter oder eine entsprechende Dimensionierung des Wechselrichters erfolgen. Die Kappung sollten sich Hausbesitzer durch eine schriftliche Bestätigung des Installateurs gegenüber dem Netzbetreiber dokumentieren lassen.

Anlagenbetreiber, die sich für die Variante „Einspeisemanagement“ entscheiden, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage technisch so ausgestattet ist, dass sie vom zuständigen Netzbetreiber bei Bedarf aus der Ferne automatisch (ab-)geregelt werden kann. Der Netzbetreiber muss dem Anlagenbetreiber die Art des Signals mitteilen, die er zur Regelung einsetzt.

Wichtig: Besitzer von Photovoltaik-Anlagen trifft die Pflicht, den Netzbetreiber zur Mitteilung der Signalübertragungsart aufzufordern. Erstere haben das Recht, die technischen Einrichtungen selbst auszuwählen und zu erwerben. Tatsächlich aber ist man oft jedoch auf vom Netzbetreiber angebotene Geräte angewiesen, da man sie auf dem freien Markt bisher kaum erwerben kann und sie zudem auch noch vom Netzbetreiber „parametriert“ werden müssen.

Zwar gelten für den Netzbetreiber in diesem Zusammenhang ein „Schikaneverbot“ und „Effizienzgebot“. Das heißt, er darf Anlagenbetreibern keine nicht erforderliche, unangemessen teure oder noch nicht ausreichend erprobte Technologie vorgeben. Doch gibt es bereits Fälle, in denen Netzbetreiber Photovoltaikanlagen-Besitzern eine komplexe und ausschließlich über ihn zu beziehende Technologie vorschreiben wollten. Statt der völlig ausreichenden „Minimallösung“ von ca. 150 € hätten Verbraucher bis zu 2.000 € entrichten müssen. Auf komplexere und damit teurere Lösungen muss man sich als Anlagenbetreiber aber nicht einlassen.

Empfehlung zum Vorgehen

Bevor Sie einen Handwerker mit der Installation einer Photovoltaikanlage beauftragen, sollten Ihnen alle relevanten Entscheidungskriterien vorliegen, auf deren Grundlage Sie zum einen die Wahl zwischen Kappung und Teilnahme am Einspeisemanagement treffen und zum anderen deren Umsetzung in Angriff nehmen können.

1. Schritt: Entscheidungsgrundlage schaffen
Fordern Sie den zuständigen Netzbetreiber dazu auf, Ihnen die Art des Signals mitzuteilen, die er zur Regelung einsetzt. Dazu sind Sie verpflichtet. Dafür haben wir einen Musterbrief bereitgestellt. Alternativ können Sie auch Ihren Installateur beauftragen, die Informationen einzuholen.

Lassen Sie sich von Ihrem Installateur ein Angebot für beide Alternativen erstellen. Das Angebot zur Kappung sollte eine Berechnung der „installierten Leistung“ und der zu erwartenden „Wirkleistungseinspeisung“ beinhalten. Das Angebot zur Alternative Einspeisemanagement sollte die Ihnen vorher vom Netzbetreiber mitgeteilte Signalübertragungsart inklusive der erforderlichen technischen Einrichtungen berücksichtigen.

2. Schritt: Wahl einer der beiden Alternativen
Welche der beiden Alternativen die richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Sofern die natürlichen Standortbedingungen wie Dachausrichtung und –neigung bereits zu einer erheblichen oder sogar ausreichenden Kappung führen oder entsprechender Selbstverbrauch geplant ist, kann die Kappung empfehlenswert sein. Herrschen dagegen optimale Standortbedingungen, ist die Alternative Einspeisemanagement unter Umständen besser. Dies gilt auch für den Fall, dass der Netzbetreiber die notwendigen Vorgaben nicht macht bzw. selbst noch gar nicht zum Einspeisemanagement in der Lage ist, da Sie dann (noch) keine Ausstattungspflicht trifft.

3. Schritt: Mitteilung an Netzbetreiber mit Nachweis der Erfüllung der technischen Vorgaben
Lassen Sie sich vor Inbetriebnahme vom Installateur die Erfüllung der technischen Vorgaben bestätigen. Da in der Regel der Installateur die Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernimmt, sollte der Installateur auch den Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber übernehmen.

Quelle:VBZ NRW