Das kann man dann der offiziellen nachfolgend entnehmen:
Am Donnerstag, 26. April, haben nun auch die zwei weiteren deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe, die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG, beide mit Sitz in Grünwald, beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Daraufhin bestellte das Amtsgericht München Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Transport-Container GmbH sowie Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R AG. Beide sind bereits seit 19. März als vorläufige Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Dr. Michael Jaffé) sowie der P&R Container Leasing GmbH (Dr. Philip Heinke) tätig.
Die P&R Transport-Container GmbH verwaltet derzeit die Investitionen von rund 14.900 Anlegern, wobei 95 Prozent davon auch Verträge mit den bereits seit 19. März unter vorläufiger Insolvenzverwaltung stehenden P&R Container-Verwaltungsgesellschaften abgeschlossen haben. Das Geschäftsmodell der P&R Transport-Container war zwar im Unterschied zu diesen nach dem neuen Regulierungsstandard für Direktinvestments 2017 entstanden. Ihre Angebote zum Container-Direktinvestment, von denen das letzte am 07. März 2018 vom Unternehmen geschlossen wurde, unterlagen der Prospektpflicht und waren konservativer angelegt. Unabhängig davon konnte die P&R Transport-Container GmbH die sich aus der Schieflage der Gruppe ergebenden finanziellen und bilanziellen Folgen nicht mehr bewältigen. Trotz aller Bemühungen ließ sich keine positive Fortführungsprognose darstellen, so dass die Insolvenzantragstellung unvermeidlich war.
Dies war auch der Grund für den Insolvenzantrag der P&R AG, die im Wesentlichen als Management- und Dienstleistungsgesellschaft (EDV, Marketing) für die deutschen Tochtergesellschaften am Standort Grünwald fungierte, für diese die komplette Geschäftsabwicklung übernahm und sich über eine Umlage bei den Töchtern finanzierte. Außer der Erbringung dieser Dienstleistungen hat die Gesellschaft keine eigene Geschäftstätigkeit. Die P&R AG beschäftigt 25 Mitarbeiter. Für diese wurde bereits eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes auf den Weg gebracht.
„Wir sind bestrebt, auch für diese Gesellschaften den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und brauchen insbesondere die Mitarbeiter der P&R AG, um bei der Bestandsaufnahme und der Erarbeitung von Verwertungskonzepten weiter voranzukommen“, so Dr. Michael Jaffé in einer ersten Einschätzung dazu.
Wie bei den bereits seit 19. März insolventen Gesellschaften ist es auch hier die vordringlichste Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter, das vorhandene Vermögen im Interesse aller Anleger und Gläubiger zu sichern und zu erhalten. Dabei ist es von Vorteil, dass im Zuge der bereits unmittelbar nach den ersten Insolvenzanträgen begonnenen Bestandsaufnahme schon Verfahren zum Datenaustausch und -abgleich implementiert wurden.
„Wir müssen auch für die P&R Transport-Container GmbH relevante Daten in der für die vorläufige Insolvenzverwaltung benötigten Form erst noch in aufwändiger Detailarbeit ermitteln. Dies wird angesichts des Datenvolumens wie auch bei den anderen Gesellschaften geraume Zeit in Anspruch nehmen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter.
Ebenso sollen für die P&R Transport-Container GmbH Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Vermietung der Containerflotte im Interesse der Anleger gesichert werden. „Auch hier gilt: Um Einnahmen zu erzielen, muss die Containervermietung weltweit und störungsfrei fortgeführt werden. Jede Störung kann schwerwiegende Folgen für die Anleger haben, denn nur wenn die Container weiterhin vermietet bleiben, können die entsprechenden Erträge gesichert und realisiert werden.“
Auch im Fall der P&R Transport-Container GmbH sei das Risiko für Anleger, zu Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden herangezogen zu werden, nur theoretischer Natur. Ansprüche gegenüber der Gesellschaft können Anleger nach dem Insolvenzrecht erst anmelden, wenn das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet hat. Dazu wird üblicherweise eine Frist von mehreren Monaten zur Anmeldung der Ansprüche eingeräumt. Anleger der P&R Transport-Container GmbH werden gebeten, nach Möglichkeit ein Schreiben der Insolvenzverwaltung abzuwarten, mit dem ihnen wichtige Informationen und Hilfestellungen zur Forderungsanmeldung gegeben werden.
Die im Insolvenzverfahren erzielten Erlöse werden allen Gläubigern zugutekommen, das sind bei der P&R Transport-Container GmbH wie auch bei den anderen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften vor allem die Anleger. „Unser Ziel ist es, die berechtigen Ansprüche der Anleger nach den gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu befriedigen“, betont Dr. Michael Jaffé.
Es könne jedoch erst nach Abschluss der Bestandsaufnahme entschieden werden, welche Verwertungsmöglichkeiten im Interesse der Anleger ein bestmögliches Ergebnis erbringen. Es lasse sich daher derzeit auch noch nicht sagen, wann und in welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger erfolgen können.
Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand und laufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen können Anleger der P&R Transport-Container GmbH auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.frachtcontainer-inso.de finden.
Die von der Insolvenz betroffenen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften haben in der Vergangenheit neue und gebrauchte Frachtcontainer zur privaten Anlage angeboten. Diese wurden von Anlegern gekauft und für eine gewisse Anlagezeit (drei bzw. fünf Jahre) vermietet. Im Gegenzug erhielten die Anleger während der Laufzeit Mietzahlungen. Zudem wurde ihnen in Aussicht gestellt, dass die Container-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückerwerben. Die gesamte Containerflotte wurde auf dem Weltmarkt an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie vermietet. Als Marktführer in ihrem Segment betreuten die P&R Gesellschaften zuletzt rund 54.000 Anleger.
Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher www.tiefenbacher.de aus Chemnitz rät nun jedem Anleger sich rechtlichen Rat zu seiner Kapitalanlage einzuholen. Rechtsanwalt Frank Rüdiger Schefller empfiehlt hier einen erfahrenen Insolvenzrechtler zu beauftragen.
www.tiefenbacher.de
Ulmenstraße 14 | 09112 Chemnitz | Germany
Tel. +49 371 38226-0 | Fax: +49 371 38226-23
PRESSEKONTAKT
Opus Bonum GmbH
Presse-Service
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1