Jährlich sterben in Deutschland über 600 Menschen bei Bränden, meist an Rauchvergiftung. Über 5.000 Menschen werden verletzt. 70 Prozent der Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden.
Wird am Tage ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht, bleibt es nachts in der Regel unbemerkt. Denn schlafende Nasen riechen nichts und die Opfer werden, ohne den gefährlichen Rauch zu bemerken, im Schlaf überrascht.
Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung Rauchmelder als vorbeugenden Brandschutz zu installieren, der durch lauten Alarm rechtzeitig vor der Brandgefahr warnt und so hilft, sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder mittlerweile Pflicht. Ausnahmen sind Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg und Sachsen. Für Nordrhein-Westfalen sind für Neubauten ab April 2013 Rauchmelder verpflichtend, ab Januar 2017 auch für Bestandsbauten. In 9 der weiteren 11 Bundesländer, die in ihren jeweiligen Landesbauordnungen die Ausstattung mit Rauchmeldern gesetzlich geregelt haben, müssen nach einer Übergangsfrist auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Ausnahme sind hier Thüringen und das Saarland.
Einheitlich festgelegt wurde, dass in Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie Fluren, die als Flucht- oder Rettungswege dienen, jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Unterschiedlich geregelt ist, ob Eigentümer oder Mieter zum Einbau und zur Wartung der Rauchmelder verpflichtet ist.
In jedem Fall sollte sich neben der Installation eines Rauchmelders ein Immobilienbesitzer gegen die Risiken eines Brandes finanziell absichern. Hier kommen für den Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung sowie eine Wohngebäudeversicherung in Frage. Mieter können sich über eine private Haftpflichtversicherung gegen Schäden an der gemieteten Sache absichern, wenn sie an dem Vorfall ein nachweisliches Verschulden trifft. Und kommt das Inventar, sprich der Hausrat, zu schaden, hilft die Hausratversicherung.
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