Schweizer Finanzmarktaufsicht

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat ähnliche Aufgaben wie die BaFin in Deutschland.

Kapitalanlagegesellschaften arbeiten heute entweder Europaweit und/oder Weltweit, trotzdem hat jedes Land natürlich seine eigenen Regeln was das Thema Finanzen angeht. Diese Regeln führen dann, ab und zu, zu Maßnahmen, wenn die Aufsicht der Meinung ist (Hinweise darauf hat), das dort etwas nicht gemäß den bestehenden und einzuhaltenden Regeln laufen könnte. Ähnlich wie die BaFin kann dann die Schweizer Finanzmarktaufsicht auch die Prüfung der Unternehmen anordnen.

Das hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht im Falle eines Unternehmens mit dem Namen Ultra Sonic AG nun gemäß eigener Mitteilung am 5. März 2012 getan und veröffentlicht.

Hierzu heißt es erstmal grundsätzlich:

Zitat

…bei Unterstellungen

Neben der Aufsicht über bewilligte Institute hat die FINMA die Aufgabe, gegen Gesellschaften oder Personen, die ohne entsprechende Bewilligung eine in den Aufsichtsgesetzen genannte Tätigkeit ausüben, Maßnahmen zu ergreifen. In solchen Fällen kann die FINMA eine unabhängige und fachkundige Person damit beauftragen, einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt abzuklären (Untersuchungsbeauftragte oder Untersuchungsbeauftragter). Die FINMA informiert über einzelne Verfahren, wenn ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis besteht, insbesondere wenn die Information zum Schutz der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer oder der Beaufsichtigten, zur Berichtigung falscher oder irreführender Informationen oder zur Wahrung des Ansehens des Finanzplatzes Schweiz nötig ist.

Nachstehend veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, bei denen eine Untersuchungsbeauftragte oder ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt und im Handelsregister eingetragen wurde. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist. Hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die FINMA bei den aufgeführten Gesellschaften oder Personen eine Untersuchung zur Frage der Unterstellungspflicht durchführt. Die Liste enthält die Namen der betroffenen Gesellschaften oder Personen, das Datum des jeweiligen Eintrages sowie weitere Informationen im Interesse des Anlegerschutzes. Betroffene Gesellschaften oder Personen werden von der Liste gestrichen, sobald die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vorgenommen wurden. Soweit eine bewilligungspflichtige Tätigkeit festgestellt und in diesem Zusammenhang eine Liquidation oder ein Konkurs angeordnet werden musste, erfolgt eine separate Publikation.

Zitat Ende

Darunter dann

SAM Management Group AG, Ultra Sonic Holding AG, Asset Treuhand AG
Name der Gesellschaft / Person: SAM Management Group AG, Ultra Sonic Holding AG, Asset Treuhand AG
Datum der Maßnahmen: 1. März 2012
Untersuchungsbeauftragte/r: Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia, Baur Hürlimann AG
Bemerkungen: Die Untersuchungsbeauftragten werden ermächtigt, je allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

Nun muss man das Ergebnis erstmal abwarten, oft stellt sich nämlich heraus „alles in Ordnung“.Das wäre in diesem Fall sicherlich eine sehr gute Nachricht, denn viele Gelder die über das Unternehmen Best Life Select AG akquiriert wurden, wurden über die SAM Management Group AG in Geothermieprojekte der Fröschl AG investiert. Die Fröschl AG hat sich wiederum ein komplett neues Layout verpasst als auch „den Namen verändert“, ob das -wie von einem User behauptet- mit familiären Streitigkeiten zusammenhängt wissen wir nicht. Das ist aus unserer Sicht auch völlige Nebensache, wenn die Projekte funktionieren und somit das Geld der Anleger sicher ist.

Nun darf man gespannt sein, wie sich die Maßnahmen der Schweizer Finanzmarktaufsicht letztlich auswirken werden auf die Unternehmen und den Markt aber auch auf die Anleger.

Wir haben Michael Hollenbach dazu mit seinem „neuen Unternehmen Leo-One“ einmal angeschrieben.