Landgericht Mannheim verurteilt Santander Consumer Bank AG zur Löschung eines Schufa-Negativeintrages mit Berichtigung des Scorewertes und die Übernahme der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten
Die Santander Consumer Bank AG wurde durch das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 28.11.2013 dazu verurteilt, einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu widerrufen. Zudem wurde die beklagte Bank dazu verurteilt, künftige Einträge zu der betreffenden Kontonummer zu unterlassen und die Schufa aufzufordern, den Score-Wert zu berichtigen. Zusätzlich wurde die Bank auch dazu verurteilt, die außergerichtlich, entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 775,64 € zu übernehmen.
Zum Hintergrund: Wie kam es zum Schufa-Negativeintrag?
Der Kläger schloss seinerzeit einen Darlehensvertrag mit der GE Money Bank. Die daraus entstandene Forderung ging mit dem Verkauf der deutschen Niederlassung der GE Money Bank auf die beklagte Santander Consumer Bank AG über.
Die beklagte Bank versuchte sich bzw. ihren Schufa-Eintrag damit zu rechtfertigen, dass der Kläger seinerzeit durch eine Schuldnerberatung mitteilen ließ, er bereite die Privatinsolvenz vor. Die Insolvenz wurde jedoch nie durchgeführt. Die Bank vertrat die Auffassung, dass die Mitteilung einer Vorbereitung des Insolvenzverfahrens (korrekt wäre eigentlich die Bezeichnung außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) ausreiche, um die Negativeintragung bei der Schufa Holding AG zu rechtfertigen.
Der Kläger ließ durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann darauf hinweisen, dass eine Eintragung nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn die Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 BDSG vorliegen. Dies war jedoch nicht der Fall und wurde von der beklagten Bank auch gar nicht erst vorgetragen.
Zur Entscheidung
Dem Rechtsvortrag des Klägers schloss sich nunmehr auch das Landgericht Mannheim an. Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung erfolglos versucht hatte, die Bank zu einem Anerkenntnis und zur freiwilligen Schufa-Löschung zu bewegen, entschied das Gericht noch am gleichen Tage, kurz nach der Verhandlung, und verurteilte die Bank antragsgemäß zur Löschung des Schufa-Negativeintrages.
Da die Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, kann erst nach Übersendung der kompletten schriftlichen Entscheidung weiter darüber berichtet werden, weshalb das Gericht den Negativeintrag konkret für unzulässig hielt.
Die Entscheidung ist auch noch nicht rechtskräftig. Sollte die beklagte Bank das Rechtsmittel der Berufung wählen, wird über den weiteren Verlauf des Prozesses erneut berichtet.
Bei ungerechtfertigten Schufa Einträgen sollten Betroffene und ihre Familien genau hinschauen, ob eventuell ein ungerechtfertigter Eintrag vorliegt. Falls Zweifel bestehen sollte dies von einem erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden, denn ein Schufa Negativeintrag kann nicht absehbare Folgen in vielen weiteren Bereichen des wirtschaftlichen Handelns und der persönlichen Entwicklung für die ganze Familie haben. Weiterhin sollte im Zuge der Auskunft bei einer Auskunftei auch immer der Scorewert überprüft werden.
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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