S&K Objekt Karlsruhe:Wir haben erneut nachgefragt

Wie unseren Usern bekannt ist, veröffentlichen wir nicht ungeprüft und ohne Nachfrage, wenn wir Dinge nicht anhand eigener Unterlagen bzw.Internetrecherchen als bestätigt finden können. Das unterscheidet uns von so mancher Blogplattform.

Sehr geehrter Herr Bremer,

nachfolgend erhalten Sie eine Stellungnahme in meiner Funktion als Pressesprecher der S&K Unternehmensgruppe. Der Ihnen vorliegende Kommentar wurde auch an anderer Stelle veröffentlicht, was wir nachverfolgen werden. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine gezielte Ruf- und Geschäftsschädigung handelt. Denn wie Sie den nachfolgenden Ausführungen entnehmen können, ist an den mir von Ihnen dankenswerter Weise zur Verfügung gestellten Behauptungen nichts dran. Wir können hierbei jede Aussage nachhaltig belegen. Das wird dem Autor des „Kommentars“ nicht möglich sein.

Wie verhielt es sich bei der Geschäftsimmobilie in Karlsruhe wirklich, die auf den ersten (und auch auf den zweiten) Blick einen sehr interessanten Eindruck macht und zwangsweise zu sehr günstigen Konditionen angeboten wurde?

Das Objekt in Karlsruhe war schon in der Zwangsversteigerung als es S&K kaufte (S&K kauft in 90% der Fälle aus Insolvenzen oder Verwertungen). Der erste Kaufvertrag über 14 Mio. Euro scheiterte, da die Bank, welche die Versteigerung betrieb, für diesen Betrag nicht freigeben wollte (die Schulden des Eigentümers waren viel höher und sind es vermutlich noch!).

Somit hat S&K nachgebessert und einen Kaufvertrag über 14,8 Mio. Euro geschlossen (immer noch ein guter Preis, der Gutachter kam auf 26 Mio. Euro, natürlich auf Basis der Vollvermietung, aber genau die strebt S&K ja bei Objekten dieser Art immer an). Jedoch stellte sich dann heraus, dass das Objekt viele Probleme hatte, die beim Verkauf arglistig verschwiegen wurden (der Hauptmieter Allianz hatte gekündigt, ein weiterer Mieter meldete Insolvenz an, es gibt einen Rechtsstreit mit der Stadt wegen der Stellplätze und es stellte sich heraus, dass hinter dem Mieter „Hot Rock GmbH“, der laut Mietaufstellung pünktlich die Miete zahlt, der insolvente Verkäufer selbst steht). Somit trat S&K vom Kaufvertrag zurück und machte Schadenersatzansprüche geltend (bis zum heutigen Tag laufen Prozesse in dieser Sache).

Da der Kaufvertrag mit S&K nicht abgewickelt wurde, kam das Objekt natürlich wieder in die Versteigerung! Da die Immobilie neben dem Zwangsversteigerungsverfahren auch in der Zwangsverwaltung ist, sind die verschwiegenen Mängel bekannt. Daher kam der Gutachter des Versteigerungsgerichts auf 16 Mio. Euro (S&K hätte also selbst unter Berücksichtigung dieses Wertes mit 14,8 Mio. Euro noch günstig eingekauft).

Aufgrund der 1A Lage in Karlsruhe hätte das Objekt in der Zwangsversteigerung sicher einen Wert deutlich über Gutachtenwert erzielt. Doch es kam nicht zur Versteigerung am 19.04. – scheinbar hat der Eigentümer einen anderen Käufer gefunden (was bei einer solchen „Perle“ dieser Art nicht verwundert). Aber das wichtigste: Dieses Objekt kam nie im S&K Referenzkatalog vor und ist bei der TÜV Bescheinigung des Bestands auch nicht berücksichtigt!

Die Prüfer des TÜVs haben sich nachweisen lassen, dass S&K im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind (was beim Objekt in Karlsruhe nie der Fall war). Außerdem hat der TÜV nicht die Verkehrswerte, sondern die Einkaufspreise als Grundlage genommen. Zum Stichtag 01.07.2011 lag der Bestand bei 101 Mio. Euro (auf Basis Einkaufspreise – Gutachtenwerte deutlich höher!). Nochmals: ohne das Objekt in Karlsruhe.

Die aufgestellten Behauptungen sind daher völlig aus der Luft gegriffen und falsch! Hinzu kommt, dass wir vom Immobilienbestand der S&K vom 1. Juli 2011 sprechen. Zum heutigen Tag ist der bei knapp 180 Mio. Euro, eine neue TÜV Bescheinigung ist in Arbeit.

Schaut man sich die „Hochrechnung“ des Kommentators an, dann kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass alleine der derzeitige Immobilienbesitz nicht ausschließlich durch Fondsgelder erworben werden konnte. Nochmals: wir sprechen dabei von Einkaufspreisen, nicht Gutachterwerten und nicht möglicherweise erzielbaren Verkaufspreisen! Vielmehr sieht man, dass die die S&K Gründer einen nicht unerheblichen Teil eigenes Geld beigesteuert haben, um dieses für die Anleger erfreuliche Ergebnis zu erzielen. Und dabei sprechen wir nur vom Bestand. Über die Immobilien, die inzwischen „durchgehandelt“ wurden, sprechen wir hierbei nicht. Wenn Sie sich dazu den Referenzkatalog von der S&K-Internetseite ziehen, werden Sie feststellen, von welchen Werten wir wirklich sprechen.

Wir gehen nicht davon aus, dass es dem Verfasser der falschen Behauptungen wirklich um die Sache geht. Was sich jedoch an diesem Beispiel zeigt, ist die Komplexität des Geschäftes, in dem sich S&K mit Bravour bewegt. Vor arglistiger Täuschung, zumal es sich dem bei dem Verkäufer um eine nicht unbekannte „Persönlichkeit“ handelt, ist man nun nicht gefeit. Der zu erwartende Schadenersatz aus der Klage fließt dabei dem Gesamtergebnis der Gruppe zu – aufgrund der besonderen Gestaltung der Fonds also auch den Anlegern. Ein Schaden entstand somit nicht – ganz im Gegenteil.

Beste Grüße
Michael Oehme