…Entscheidet man sich zum Beispiel für eine Immobilie als Kapitalanlage und investiert dafür sein eigenes Geld, kann die Steuerlast stark verringert werden.
Doch wie genau Funktioniert das Steuersparen mithilfe von Wohnhäusern? Möchten auch Sie sich diesem Thema annähern, so handelt es sich zunächst um eine gar nicht so leichte Herausforderung. Das liegt vor allem daran, dass das deutsche Steuerrecht auf den ersten Blick mit einem Labyrinth verglichen werden kann, aus dem kein Weg herauszuführen scheint. Doch das ist nicht wahr und beschäftigt man sich etwas näher mit diesem spannenden Thema wird sehr schnell klar, dass es interessante Ausnahmeregelungen und Spezialfälle gibt, mit deren Hilfe am Ende des Jahres mehr Geld auf dem Konto bleibt, so Steffen Ottmann von der Wirtschaftsberatung Dresden.
Vor allem der hohe Anstieg der Mieten ist es, der immer mehr Menschen dazu bringt sich zu überlegen, ob es nicht doch eine gute Idee wäre, endlich in Immobilien zu investieren. Bedenkt man dabei das nicht nur der Kauf sondern auch die Instandhaltung einer Immobilie von der Steuer abgesetzt werden kann, so scheint sich eine solche Investition gleich doppelt zu lohnen und das aus gutem Grund. Doch für viele Menschen ist das Thema Steuern ein rotes Tuch und in vielen Fällen kann es auch durchaus empfehlenswert sein, zunächst die fachkundige Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um wirklich alle Steuertricks optimal und vor allem auch legal nutzen zu können. Bei uns finden Sie nun einen Überblick über beliebte und vor allem leicht umzusetzende Tricks, um mithilfe eines Immobilienerwerbs einiges an Steuern und somit Geld zu sparen. So werden auch Sie bald entdecken, welche Steuerschlupflöcher Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen sollten, um das optimale aus Ihrem Kapital herauszuholen.
Eine Immobilie als lukrative Kapitalanlage – darauf gilt es zu achten
Informiert man sich über die Möglichkeiten, um mit dem Erwerb einer Immobilie Steuern zu sparen, so wird man schnell erfahren, dass dies vor allem dann möglich ist, wenn es sich bei der zu kaufenden Immobilie um ein sogenanntes Kapitalanlage-Objekt handelt. In diesem Bereich gibt es mittlerweile zahlreiche Optionen, mit denen es möglich ist, Immobilien steuerlich abzusetzen und auf diese Weise das eigene Vermögen zu vergrößern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Erwerb des Kapitalanlage-Objekts um ein Grundstück, den Bau eines Eigenheims, den Kauf eines bereits fertiggestellten Neubaus handelt oder Sie doch lieber eine gebrauchte Immobilie erwerben möchten. Wichtig ist nur, dass Sie nicht selbst in der Immobilie wohnen. So können bei einem Objekt, das vermietet wird, zahlreiche Ausgaben, die im Laufe des Jahres anfallen, als absetzungsfähige Kosten miteinbezogen werden. In erster Linie handelt es sich dabei selbstverständlich um den Kaufpreis sowie die Baukosten, nötige Reparaturen oder auch die Instandhaltung. Einen besonderen Punkt stellen zudem die sogenannten Werbungskosten dar, zu denen auch Schuldzinsen, die bei der Finanzierung des Erwerbs entstehen, gezählt werden können. Zwar kann auf diese Weise sehr viel Geld gespart werden, da es sich aber bereits um eine Grauzone handelt, die für den Laien nicht eindeutig zu erschließen ist, sollten in diesem Fall unbedingt ein Immmobilienfachmann um eine fachkundige Meinung gefragt werden.
Bei einer vermieteten Immobilie ist es jedoch ebenfalls wichtig, dass sich der Vermieter mit der sogenannten Anlage V vertraut mach, um keine Steuerhinterziehung zu begehen. In dieser sind die Einkünfte anzuführen, die aus Vermietung und Verpachtung resultieren sowie auch die Werbungskosten. Unter letztgenannten werden die Zahlungen verstanden, die zum Erwerb aber auch zum Erhalt des Mietobjekts aufgewendet werden mussten. Besonders wichtig ist hierbei die Abschreibung, die einem Gebäude automatisch mit jedem vergangenen Jahr widerfährt. Sie kann je nach Baujahr und Alter des Hauses zwischen 2,5 und 2,0 Prozent schwanken. Zudem sollte nicht auf die sogenannten Nebenkosten wie die Müllabfuhr, der Hausmeister oder auch die Heizkosten vergessen werden, da man diese ebenfalls als Werbungskosten abschreiben darf.
Wichtig ist hierbei ist, meint Steffen Ottmann, dass sie tatsächlich alle Summen zu 100 % angeben, von denen sie glauben, dass sie absetzungsfähig sind und zu einer Steuerrückzahlung führen können. Ob diese dann tatsächlich komplett angerechnet werden, hängt vom Finanzamt ab, doch sie können die Höhe der Rückzahlung auf diese Weise meist stark anheben. Wie hoch diese schlussendlich jedoch wirklich ist, lässt sich nicht vorhersagen, da die Summe von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst wird.
In manchen Fällen ist es sogar möglich, beim Kauf eines Hauses, Sonderabschreibungen durchzuführen wie zum Beispiel, wenn es sich bei dem erworbenen Gebäude um ein Objekt handelt, das unter Denkmalschutz steht. Da der Käufer mit einem zusätzlichen Aufwand belastet wird, um die historische Bausubstanz aufrechtzuerhalten und die Immobilie in Ordnung zu halten, wird vom Finanzamt versucht, diesen zusätzlichen Aufwand mithilfe einer Steuererleichterung auszugleichen. Herr Steffen Ottmann beantwortet gerne unter 035140360413 Ihre Fragen.
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