Nichtverheiratete Väter können ab sofort leichter das Sorgerecht erhalten. Heute tritt eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft. Demnach können Väter auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Gesetzgeber setzt damit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um. Sie hatten beanstandet, dass uneheliche Väter gegenüber den Müttern benachteiligt werden.
2013-05-19