Swiss Valor Deutschland AG:Wer hats erfunden………….

Nein nicht die Schweizer, unser „Tausendsassa in der Kapitalbeschaffung“ und Prospektierung Dr. Horst Werner aus Göttingen steht offenbar hinter dem Prospekt, wenn man die Veröffentlichungen im Internet richtig liest.

Besonders hervorgehoben hat man wohl das Gründungsjahr der AG von 1937, ob das für Qualität und Reputation bürgt bleibt mal dahingestellt. Dem entgegen spricht dann wieder der Hinweis zur Emittentin im ausführlichen Prospekt “
Zitat
Am 4. Februar 2009 wurde die Emittentin unter der Firma Vorrati 127 AG in der Rechtsform der Aktiengesellschaft
nach deutschem Recht als sogenannte Vorratsgesellschaft gegründet und am 26. April 2011 unter der HRB 201515 beim zuständigen Amtsgericht Göttingen in das Handelsregister eingetragen. Am 6. Juli 2011 erfolgte eine Übernahme der Gesellschaft durch einen neuen Kreis von Aktionären, eine Neubestellung der Organe, eine grundlegende Änderung
der Satzung sowie eine Verlegung des Sitzes nach Stuttgart. Jetzige Organe der Emittentin sind der Vorstand Daniel
Wyttenbach, die Aufsichtsräte Bruno Borter, Klaus Preindl, Thomas Burkart, sowie die Hauptversammlung.
Zitat Ende

Nicht mehr zeitgemäß, da kaum im Markt durchsetzbar, ist der Ausgabeaufschlag von 5%.Auch verwundern uns die Firmenembleme mit denen die „Deutsche Tochter “ in Stuttgart auf ihrem Flyer Werbung betreibt. Ob diese Unternehmen das freigegeben haben, wissen wir nicht aber werden wir herausfinden. 100 Millionen will man einsammeln mit Einmaleinzahlungen und einem Ratensparer (Kombi). Ein sehr anspruchsvolles, und aus unserer Sicht kaum erreichbares Ziel.Genussrechte sind es die man anbietet, ein Finanzmarktinstrument welches in den letzten Jahren mehr Tiefen als Höhen erlebt hat. Auch das aus unserer Sicht keine gute Wahl. Jeder Zeichner sollte hierbei wissen das es ein Totalverklustrisiko für sein Kapital gibt.

Für gefährlich halten wir den „Deutschen Flyer“ den wir in unsere Redaktion zugespielt bekommen haben. Hier fällt uns dann immer wieder das Urteil zum Unternehmen Prokon des OLG Oldenburg ein. Hiergibt es einen glasklaren Hinweis das auch in einen Flyer dieser Risikohinweis gehört. Wo ist der meine Damen und Herren?Lassen sie dadurch nicht u.U. die Berater in eine „Haftungsfalle“ laufen?

Zitat aus dem Prokon Urteil des „OLG Oldenburg“

Auf Initiative der Stiftung Warentest hat jedoch das Landgericht Itzehoe festgelegt, dass Prokon seine Werbung ändern muss ansonsten wird ein hohes Strafgeld fällig.Die Werbung Prokons sei irreführend und verstoße gegen den lauteren Wettbewerb. Denn in der Werbung werden die vorhandenen Risiken der Anlage nicht erwähnt.
Zitat Ende