Keine steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Keine steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern GRP Rainer LLP Mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 gegen das Grundgesetz verstoßen solle. Für Altfälle ab dem Jahr 2001,Artikel Lesen