Kopierte Testamente können gültig sein
Kopierte Testamente können gültig sein GRP Rainer Der Nachweis der Eigenschaft als Erbe wird üblicherweise über das Testament im Original erbracht. In Einzelfällen soll jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein, wie eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) zeigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater,Artikel Lesen