BAG urteilt zu Langzeitkranken
BAG urteilt zu Langzeitkranken GRP Rainer Arbeitnehmer können auch für die Zeit, in welcher ihr Arbeitsverhältnis gesundheitsbedingt ruht, noch einen Anspruch auf Erholungsurlaub haben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9Artikel Lesen