Urteil des BGH zur Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters
Urteil des BGH zur Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters GRP Rainer LLP Mit dem Anfang dieses Jahres ergangenen Urteil hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München,Artikel Lesen