Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme
Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme GRP Rainer Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 02.07.2009 – U K 4842/08) hat sich zum Markenschutz im Rahmen so genannter selektiver Vertriebssysteme geäußert. Im vorliegenden Falle ging es um eine namhafte Marke, die ihr Image insbesondere im Internetverkauf schützen wollte. GRP RainerArtikel Lesen