,,Nicht-Bank“ könnte Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufklärung über Kick-Backs treffen
Sollten Anleger einer ,,Nicht-Bank“ während der Beratung nicht über Kick-Backs aufgeklärt worden sein, können diese unter Umstanden ihre gesamte Anlage im Wege einer Rückabwicklung zurückerhalten.Artikel Lesen