BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang GRP Rainer Das BAG stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei Betriebsübergängen: Ein Arbeitnehmer, der dem Betriebsübergang jahrelang nicht widerspricht, verwirkt möglicherweise sein Widerspruchsrecht. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Recht des Betriebsübergangs,Artikel Lesen