BAG urteilt zur Betriebsratstätigkeit im Urlaub
BAG urteilt zur Betriebsratstätigkeit im Urlaub GRP Rainer Nach dem am 15.08.2012 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (AZ: 2 Ca 147/12) muss der Arbeitgeber für die während eines Urlaubstages ausgeübte Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren. Die freiwillige aktive Betriebsratstätigkeit unterbricht den gewährten Urlaub nach der Auffassung des Gerichts nicht. GRPArtikel Lesen